(Pressemitteilung ticketinoe.com) – Gemäss Medienmitteilungen wird der Exklusiv Vertrag von Good News (Ringier/DEAG Beteiligungsgesellschaft) als alleiniger Veranstalter für Rock und Pop im Hallenstadion per Ende 2013 aufgelöst. Das bedeutet auch Drittveranstalter können sich ab 2014 einen Slot im Hallenstadion reservieren und ein Konzert veranstalten. Da der Veranstalter also nicht mehr in jedem Fall Good News (Ringier/DEAG Beteiligung) heisst und die Terminkoordination von der Hallenstadion AG übernommen wird, liegt die Wahl des Ticketvertriebssystems folglich neu beim Konzert Veranstalter. Dies würde im Umkehrschluss das Ende der wettbewerbsfeindlichen 50% Klausel bedeuten. Die Klausel bestimmte in der Vergangenheit, dass bei Veranstaltungen im Hallenstadion immer 50% des Tickets über den Ticketvermarkter Ticketcorner (50% Ringier Beteiligungsgesellschaft) abgewickelt werden müssen. Diese Regelung führte in der Vergangenheit dazu, dass die drei Mitbewerber TICKETINO, Starticket und Ticketportal von Ticketcorner beim Ticketvertrieb von Veranstaltungen im Hallenstadion faktisch ausgeschlossen waren.
Obschon das Bundesverwaltungsgericht vor einigen Wochen die Beschwerde gegen die Verfügung der WEKO der drei Mitbewerber TICKETINO, Starticket, Ticketportal abgewiesen hat und auf den Fall nicht eingegangen ist, kommt nun dieser interessante Entscheid des Hallenstadions einige Wochen später an die Öffentlichkeit. Es macht den Anschein, dass die Bemühungen der drei Ticketvermarkter TICKETINO, Starticket und Ticketportal bei der WEKO doch Früchte tragen, und dass sich das im Besitz der Steuerzahler befindende Hallenstadion dem Wettbewerb öffnet und so einen gesunden Wettbewerb von Veranstaltern und Ticketvertreibern im Hallenstadion zulässt. Sollte das nicht der Fall sein, dann wäre die Meldung eher als Farce zu betrachten, weil es für Veranstalter nicht interessant ist, sitzplatzgenaue Veranstaltungen über mehrere Ticketvertreiber anzubieten.




