Good News ver­liert die Exklusivität im Hallenstadion

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(Pressemitteilung ticketinoe.com) – Gemäss Medienmitteilungen wird der Exklusiv Vertrag von Good News (Ringier/DEAG Beteiligungsgesellschaft) als allei­ni­ger Veranstalter für Rock und Pop im Hallenstadion per Ende 2013 auf­ge­löst. Das bedeu­tet auch Drittveranstalter kön­nen sich ab 2014 einen Slot im Hallenstadion reser­vie­ren und ein Konzert ver­an­stal­ten. Da der Veranstalter also nicht mehr in jedem Fall Good News (Ringier/DEAG Beteiligung) heisst und die Terminkoordination von der Hallenstadion AG über­nom­men wird, liegt die Wahl des Ticketvertriebssystems folg­lich neu beim Konzert Veranstalter. Dies wür­de im Umkehrschluss das Ende der wett­be­werbs­feind­li­chen 50% Klausel bedeu­ten. Die Klausel bestimm­te in der Vergangenheit, dass bei Veranstaltungen im Hallenstadion immer 50% des Tickets über den Ticketvermarkter Ticketcorner (50% Ringier Beteiligungsgesellschaft) abge­wickelt wer­den müs­sen. Diese Regelung führ­te in der Vergangenheit dazu, dass die drei Mitbewerber TICKETINO, Starticket und Ticketportal von Ticketcorner beim Ticketvertrieb von Veranstaltungen im Hallenstadion fak­tisch aus­ge­schlos­sen waren.

Obschon das Bundesverwaltungsgericht vor eini­gen Wochen die Beschwerde gegen die Verfügung der WEKO der drei Mitbewerber TICKETINO, Starticket, Ticketportal abge­wie­sen hat und auf den Fall nicht ein­ge­gan­gen ist, kommt nun die­ser inter­es­san­te Entscheid des Hallenstadions eini­ge Wochen spä­ter an die Öffentlichkeit. Es macht den Anschein, dass die Bemühungen der drei Ticketvermarkter TICKETINO, Starticket und Ticketportal bei der WEKO doch Früchte tra­gen, und dass sich das im Besitz der Steuerzahler befin­den­de Hallenstadion dem Wettbewerb öff­net und so einen gesun­den Wettbewerb von Veranstaltern und Ticketvertreibern im Hallenstadion zulässt. Sollte das nicht der Fall sein, dann wäre die Meldung eher als Farce zu betrach­ten, weil es für Veranstalter nicht inter­es­sant ist, sitz­platz­ge­naue Veranstaltungen über meh­re­re Ticketvertreiber anzu­bie­ten.

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