Neu­es Rechts­mit­tel gegen ille­ga­les Campieren

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(Stadt Bern – Pres­se­text) Der Gemein­de­rat hat ein Ver­bot für das Cam­pie­ren auf öffent­li­chem Grund in der Stadt Bern beschlos­sen. Mit der Cam­ping­ver­ord­nung soll bes­ser gegen die wider­recht­li­che Nut­zung von Plät­zen und Gelän­den vor­ge­gan­gen wer­den kön­nen. Sie tritt am 1. Sep­tem­ber 2011 in Kraft.

In der Stadt Bern kommt es immer wie­der zur wider­recht­li­chen Nut­zung von Grün­flä­chen und Plät­zen auf öffent­li­chem Grund. Daher hat der Gemein­de­rat im Herbst 2010 unter der Lei­tung der Direk­ti­on für Sicher­heit, Umwelt und Ener­gie eine Arbeits­grup­pe ein­ge­setzt und beauf­tragt, Mass­nah­men zum Schutz städ­ti­scher Grund­stü­cke vor ille­ga­lem Cam­pie­ren zu erar­bei­ten. Dazu zählt die Cam­ping­ver­ord­nung, die der Gemein­de­rat an sei­ner letz­ten Sit­zung erlas­sen hat. Sie ver­bie­tet das Auf­stel­len von Zel­ten, Wohn- und Bau­wa­gen oder ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen und das Cam­pie­ren und Über­nach­ten auf öffent­li­chem Grund aus­ser­halb der dafür vor­ge­se­he­nen Flächen.

Bus­sen bis zu 2000 Fran­ken möglich
Das Ver­bot ist all­ge­mein gefasst und schliesst sämt­li­che For­men des Cam­pie­rens ein – vom wil­den Cam­pie­ren über die unbe­wil­lig­te Nut­zung von Plät­zen und Grün­flä­chen bis hin zu soge­nann­ten Hüt­ten­dör­fern. Wird gegen das Cam­ping­ver­bot ver­stos­sen, kann die Direk­ti­on für Sicher­heit, Umwelt und Ener­gie die Wie­der­her­stel­lung des rechts­mäs­si­gen Zustands ver­fü­gen. Die Cam­ping­ver­ord­nung sieht zudem eine Straf­be­stim­mung vor, die Bus­sen bis zu 2000 Fran­ken beinhal­tet. Eine wei­te­re Mass­nah­me beinhal­tet den Erlass gericht­li­cher Ver­bo­te bei Grund­stü­cken, die nicht unter die Cam­ping­ver­ord­nung fal­len. Die Ver­ord­nung tritt am 1. Sep­tem­ber 2011 in Kraft.



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