(Medienmitteilung, BAK, Bern, 09.10.2012) – Heute wurde im Bundesamt für Kultur in Bern ein bedeutendes Grabrelief aus dem 7. Jahrhundert vor Christus an die italienische Botschaft übergeben. Das Grabrelief befand sich bis anhin in einer Schweizer Privatsammlung. Bei der Entscheidung zur Rückgabe wurde der Besitzer vom Archäologischen Institut der Universität Zürich (UZH) beraten und bei der Übergabe vertreten. Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur übernahm die Vermittlung zwischen den Parteien.
Im Rahmen eines offiziellen Anlasses wurde dem Geschäftsträger der Italienischen Botschaft in der Schweiz ein antikes Grabrelief übergeben. Die auf Wunsch des Eigentümers vorgenommene freiwillige Übergabe fand im Bundesamt für Kultur im Beisein des Direktors Jean-Frédéric Jauslin statt.
Beim Kulturgut handelt es sich um einen Teil eines bedeutenden daunischen Grabreliefs aus Kalkstein, welches aus dem 7. Jahrhundert vor Christus stammt. Es entspricht einem ausschliesslich in Apulien bekannten Typus und kann daher dieser Region zugeordnet werden. Auf dem Grabrelief sind auf Vorder- und Rückseite Jagd- und Kriegsszenen abgebildet.
Das Grabrelief wurde dem Archäologischen Institut der UZH als Schenkung angeboten. Das Archäologische Institut der UZH handelte gemäss den ethischen Richtlinien des Internationalen Museumsrats ICOM, wonach bei einem Erwerb von archäologischen Kulturgütern jede Anstrengung unternommen werden muss, um sicherzustellen, dass die als Geschenk angebotenen Objekte „nicht gesetzeswidrig in ihrem Ursprungsland erlangt oder aus ihm bzw. aus einem dritten Land ausgeführt“ wurden.
Archäologische Kulturgüter sind in Italien besonders von Plünderungen bedroht und seit 1909 gesetzlich geschützt. In der Schweiz sind Altertumsfunde seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches 1912 besonders geschützt und gehören dem Kanton, in dem sie gefunden werden. Sodann sieht das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) eine Strafsanktion für den Fall der rechtswidrigen Übertragung von Kulturgut vor.
Die Schweiz hat mit Italien seit 2008 eine bilaterale Vereinbarung, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen und die direkte Zusammenarbeit zu erleichtern.
Quelle:
Bundesamt für Kultur
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=46252





