«Wer, über län­ge­re Zeit betrach­tet»

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Von Peter J. Betts - Wer, über län­ge­re Zeit betrach­tet, jede Woche fünf bis sechs Tage im Atelier ver­bringt, dort täg­lich drei bis zehn Stunden (ver­su­chen Sie das ein­mal!) auf pro­fes­sio­nel­le Art an Bildern arbei­te­tet, auf här­te­ste Weise dar­um ringt, immer wie­der den Stil zu ver­bes­sern, immer wie­der neue, rele­van­te, wei­ter­füh­ren­de Aussagen zu machen, (all­fäl­li­ge) Betrachtende zum Dialog mit dem Betrachteten zu zwin­gen, rezen­sier­te Ausstellungen durch­führt und auch Bilder ver­kauft, aber nach Abzug der Kosten für das täg­li­che Leben, die Mieten für Atelier und Wohnung, für Material und Arbeitsspesen in der Steuererklärung kei­nen Geldgewinn nach­wei­sen kann, arbei­tet nicht, son­dern frönt einer Liebhaberei. So sehen es die Steuerämter. So sehen es die Gerichte, die die­se Sichtweise der Steuerämter stüt­zen. Wovon lebt die Malerin oder der Maler über­haupt? Natürlich, der Lebenspartner – ein Zahnarzt oder Bürolist viel­leicht – oder die Lebenspartnerin – eine Putzfrau oder Forscherin an der Universität oder Sachbearbeiterin in einem Amt – ver­wen­det sein oder ihr Einkommen, damit ihre oder sei­ne künst­le­ri­sche Arbeit über­haupt erst mög­lich wird. Aber in sei­ner oder ihrer Steuererklärung kann auch er oder sie die Kosten für das täg­li­che Leben, die Mieten für Atelier und Wohnung, für Material und Arbeitsspesen der Künstlerin oder des Künstlers nicht abzie­hen: Offenbar ver­dient der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin so gut, dass er/sie sich den Luxus einer Müssiggängerin oder eines Müssiggängers mit kosten- und zeit­auf­wän­di­ger Liebhaberei lei­sten kann. Er hält sie aus, wie in land­läu­fi­ge­rer Form eine Mätresse. Sie hält ihn aus, wie in gän­gi­ge­rer Form einen Lustknaben. So sehen es die Steuerämter. So sehen es die Gerichte, die die­se Sichtweise der Steuerämter stüt­zen. Denn: Nur Geld hat Wert. Der Rest ist Luxus, falls es kei­nen Anreiz für Spekulation dar­stellt. Und ein sol­cher Anreiz besteht unab­hän­gig von einer künst­le­ri­schen Qualität, einem künst­le­ri­schen Wert. Dass sich zwei (war­um nicht Liebende), bei­de kunst­be­ses­sen und mit dem Traum, das per­fek­te Kunstwerk ent­ste­hen zu las­sen, zusam­men­tun: Du malst, ich ver­die­ne unse­ren Lebensunterhalt, und die­se Formel ermög­licht Kunst, das über­steigt das Vorstellungsvermögen von Steuerämtern und Gerichten. Denn: Nur Geld hat Wert, nicht als Werkzeug, um Wertvolleres ent­ste­hen zu las­sen, son­dern für sich allein. Kunst ist schon wert­voll, das sehen auch Steuerämter und Gerichte ein, dann näm­lich, wenn der/die Autor/in, für das gemal­te Bild viel­leicht ein paar Tausender ein­ge­stri­chen hat (natür­lich ver­steu­ert), DANN aber der Handel und die Spekulation zu spie­len begon­nen haben, bis ein/e «Anleger/in» ein paar Millionen Franken an die durch Überwachungskameras gesi­cher­te Privatwand hän­gen kann. In Form eines Bildes, durch alle Verdienenden im «Zwischenhandel» ver­steu­ert. Glück. Im dis­kret gesi­cher­ten Eigenheim. Im Steueramt. Bei den Anwälten, die sich um einen ande­ren Verlauf bemüht oder den ein­ge­schla­ge­nen gebahnt hat­ten. Dabei wird über­se­hen, dass die zwei Personen, die ein­an­der ursprüng­lich das Entstehen des Werkes (und vie­ler nicht ver­kauf­ter Bilder) ermög­lich­ten, eigent­lich zusätz­lich eine heu­te auch staat­li­che Aufgabe erfül­len: Den Dialog zwi­schen Kulturförderungsinstanzen (zum Beispiel die Putzfrau) und zu för­dern­den Kulturschaffenden (zum Beispiel dem Maler und Tiefdrucker) mit allen Konsequenzen zu füh­ren, alle Risiken bezüg­lich der erreich­ten oder nicht erreich­ten Ziele zusam­men zu über­neh­men und dabei aber die «Kulturbudgets» des Staates scho­nen. Des glei­chen Staates, des­sen Steueramt und Gerichte ver­hin­dernd in den gesell­schafts­för­dern­den Prozess ein­grei­fen. Die rech­te Hand weiss nicht, was die lin­ke tut – als Grundprinzip für die «öffent­li­chen Hände»? Nun, Vereinigungen, Gesellschaften, Organisationen von Kulturschaffenden, zum Beispiel die «Gesellschaft Schweizerischer Bildender Künstlerinnen» (gsbk), die 2009 ihr hun­dert­jäh­ri­ges Bestehen fei­ert (wenn auch unter dem Namen GSMBK oder «Gesellschaft Schweizerischer Malerinnen, Bildhauerinnen und Kunstgewerblerinnen», respek­ti­ve dann GSBK: «Gesellschaft Schweizerischer Bildender Künstlerinnen» gegrün­det), könn­ten oder müss­ten sich bei­spiels­wei­se eigent­lich die Aufgabe stel­len, sol­che als legal dekla­rier­ten Missverhältnisse zu ändern. Wie? Dahinter wür­de viel ÜberzeugungsARBEIT stecken; es gäl­te etwa, ein rie­si­ges Netzwerk von Beziehungen auf­zu­bau­en, mit der Auflage, dass jeder geknüpf­te Knoten eigen­stän­dig wie­der ein Netz mit ähn­li­cher Funktionsweise «auf­baut» – und dass all die­se Netze gemein­sam genutzt wür­den. Das hier skiz­zier­te Modell kann auch als Schneeballeffekt bezeich­net wer­den. Förderungsstellen für das Kulturschaffen, kan­to­na­le wie kom­mu­na­le oder regio­na­le einer­seits und die Steuerbehörden von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Kantonen ander­seits haben wider­sprüch­li­che Ziele und mei­nen damit, einer und der­sel­ben Einrichtung zu die­nen. Die einen, indem sie Geld nach ihren Förderungskriterien aus­ge­ben, damit für alle Leute – jetzt und in Zukunft – in Kanton, Gemeindeverbänden, Gemeinden (und weit dar­über hin­aus) ein Schatz an kul­tu­rel­lem Erbe nach­hal­tig wach­sen kann; die ande­ren, indem sie von allen Geld ein­neh­men, das – zu einem sehr beschei­de­nen Teil – die Ersteren mög­lichst wir­kungs­voll aus­ge­ben kön­nen. Die Effizienz der Kulturausgaben wird jedoch durch die letz­te­ren effi­zi­ent ver­hin­dert. Deshalb: Die rech­te Hand weiss nicht, was die lin­ke tut – als Grundprinzip für die «öffent­li­chen Hände». Dieses Grundprinzip funk­tio­niert nicht nur für die Mitglieder der sgkb. Bei Schriftstellerinnen, die bei­spiel­wei­se aus dem städ­ti­schen Literaturkredit einen Werkbeitrag zuge­spro­chen erhal­ten haben, domi­nie­ren ähn­li­che Mechanismen wie bei den Malerinnen. Bei Tänzerinnen auch. Und bei Filmemacherinnen, Musikerinnen und so wei­ter. Auch wenn in der Schweiz Bildende Künstler als mei­nes Wissens erste sich – irgend­wie als Berufsverbände gewerk­schaft­lich orga­ni­siert haben, heisst das doch nicht, dass es, schon aus der beschrie­be­nen Problematik für alle her­aus, nicht sinn­voll wäre, wenn Filmerinnen, Malerinnen, Schriftstellerinnen, Musikerinnen, Tänzerinnen und so wei­ter gemein­sam an die­sen Netzwerken bau­en soll­ten – und war­um eigent­lich nicht zusam­men mit den Kulturabteilungen (das Wort ist ja auch weib­li­chen Geschlechts)? Nicht nur sehr viel Arbeit für die Verbände wäre gefragt, son­dern vor allem auch Solidaritätsbereitschaft. Auch für die sgbk – war­um nicht als Initiantin? Jemand muss ja anfan­gen. Hundert Jahre Bedenkzeit könn­ten als Anlaufszeit, das Jubiläum als Katalysator ver­stan­den wer­den.

Solidarität bei Kunstschaffenden? Das IST ein Problem. Ich erin­ne­re mich, wie mich sechs Künstlerinnen gebe­ten hat­ten, im Hinblick auf ihre Gruppenausstellung für jede einen Text für die Ausstellungsbroschüre zu schrei­ben. Obwohl ich jede der Künstlerinnen und ihre Arbeit recht gut kann­te, besuch­te ich selbst­ver­ständ­lich jedes Atelier, liess mir die neue­ren Werke zei­gen, die Auswahl für die Ausstellung, dis­ku­tier­te über künst­le­ri­sche Positionen und per­sön­li­che Anliegen – halt wie man das so macht. Ich liess die neu gewon­ne­nen Einsichten im Vergleich zu dem, was ich schon vor­her zu wis­sen geglaubt hat­te, durch den Kopf gehen und setz­te mich hin­ter die Schreibmaschine, gab frist­ge­recht das Manuskript ab. Natürlich hat­te ich Proteste erwar­tet und war bereit, Missverständnisse zu ver­ste­hen ver­su­chen und den Text gege­be­nen­falls zu ver­än­dern. Und ich erhielt von fünf Damen Proteste. Aber nicht inhalt­lich und aus­sa­ge­mäs­sig: Jede warf mir vor, dass der Text zu ihrem Schaffen kür­zer war als bei einer der ande­ren. (Vergleichbares ist mir auch mit Männern pas­siert.) Dabei hat­te es sich bei durch­schnitt­lich sech­zig Zeilen um ein bis drei Zeilen Differenz gehan­delt. Bei allen hat­te ich ver­sucht, alles mir Wichtigscheinende zu sagen – und das hat­te ungleich viel Platz bean­sprucht. Solidarität bei Kunstschaffenden? Ein Problem. Keineswegs nur bei Frauen oder nur in der Bildenden Kunst. Wirklich nicht. Dabei wäre die­se Solidarität heu­te wich­ti­ger als je.

Eine Überlegung mag das Verständnis des Sachverhaltes viel­leicht för­dern: Ohne die Raubzüge der Renaissancepäpste gäbe es wohl die bekann­ten Werke Michelangelos nicht. Jeder Künstler – Künstlerinnen waren offi­zi­ell rar – war auf einen Mäzen ange­wie­sen. Eine «staat­li­che Kulturförderung» gab es nicht. Je bedeu­ten­der der Mäzen, desto bedeu­ten­der der Künstler und sei­ne Werke, min­de­stens in den Augen des Mäzens und in jenen des Künstlers. Welcher Künstler hät­te einen Kollegen und Konkurrenten zum Futtertrog geführt? Wenige ris­sen sich um die spär­li­chen Abfälle der Erfolge von Mächtigen. Aber hef­tig. Der Tanz der Aasgeier ist zur bestim­men­den Choreografie gewor­den, bis in unse­re Zeit hin­ein. Selbst wenn die­ser Erklärungsversuch nur eine Spur von Richtigkeit birgt: Zur Problemlösung trägt er nicht bei. In den Kulturabteilungen aller staat­li­chen Ebenen sind die finan­zi­el­len Mittel sehr beschränkt und die Gesuchsflut nimmt zu; die aus­ser­staat­li­chen Mäzene – wenn auch nicht die Raubzüge – neh­men zuneh­mend ab. Anderseits: Die Einsicht, dass nur Solidarität der Kulturschaffenden zur Verbesserung der Verhältnisse aller füh­ren kann, müss­te ihre Verbände moti­vie­ren. Kultur wird gemäss Europarat wie folgt defi­niert: «Kultur ist alles, was dem Individuum erlaubt, sich gegen­über der Welt, der Gesellschaft, und auch gegen­über dem hei­mat­li­chen Erbgut zurecht­zu­fin­den, alles, was dazu führt, dass der Mensch sei­ne Lage bes­ser begreift, um sie unter Umständen ver­än­dern zu kön­nen.» Kultur ist also der Wegweiser für die Menschen, wie sie sich ver­hal­ten, wie sie ver­ste­hen und han­deln könn­ten. Alles, was nicht Natur ist – aber im Einklang mit ihr. Die Künste sind ein wich­ti­ger Teil des Wegweisers. Und alles, was mit künst­le­ri­scher Arbeit im Zusammenhang steht, das «Kulturschaffen» also. Da der Rohstoff der Kulturschaffenden Phantasie ist und des­halb die Auseinandersetzung mit ihren ori­gi­nä­ren Produkten wie­der­um schöp­fe­ri­sche Phantasie weckt, eig­nen sich die­se Produkte beson­ders gut als wich­ti­ger Teil des Wegweisers, sind für die Gesellschaftsentwicklung oft sogar ent­schei­dend; und weil Kulturschaffende in der Regel schon von der Art ihrer Arbeit her kaum das Lebensnotwendige in Form von Geld ver­die­nen, erach­ten die öffent­li­chen Hände es für not­wen­dig, das Kulturschaffen und Kulturschaffende zu unter­stüt­zen und zu för­dern. Dabei geht es nicht um Prestigeobjekte und Wettbewerbsvorteile bei­spiel­wei­se ein­zel­ner Städte, son­dern um die Produzentinnen und Produzenten von lebens­not­wen­di­ger gei­sti­ger Nahrung für alle, um das Humanisieren des Alltags. Warum bau­en Kulturschaffende nicht ein sinn­vol­les Solidaritätsverhältnis auf mit den öffent­li­chen Kulturförderungsstellen in gegen­sei­ti­gem Interesse – jen­seits von der Choreografie der Aasgeier? Auch hier sind Verbände von Künstlerinnen und Künstlern gefragt. Auch hier könn­te die Jubilarin sgbk vor­an­ge­hen.
Solidarität. Vor hun­dert Jahren setz­ten in der Schweiz Künstlerinnen ein Zeichen dafür, dass, wie seit dem Beginn der Menschheitsgeschichte, schöp­fe­ri­sche Gestaltungskraft nicht ein­fach Männersache ist und grün­de­ten die GSMBK, heu­te die sgbk. Noch vor zwan­zig Jahren galt es in den Kunstkommissionen als selbst­ver­ständ­lich, dass pro­fes­sio­nell malen­de Männer durch die Tätigkeit ihrer Frauen in die Lage ver­setzt wur­den, Künstler zu sein. Der Lohn der Lehrerin oder der Putzfrau oder der Forscherin an der Universität oder der Sachbearbeiterin in einem städ­ti­schen Büro wur­de ver­wen­det, damit Kunst ent­ste­hen konn­te. Der Maler, der Kupferstecher, der Bildhauer waren als Künstler aner­kannt – ob sie ver­kauf­ten oder nicht. Mann und Frau: eine Produktionseinheit. Eine Zahnarztfrau, die durch­aus pro­fes­sio­nell ori­gi­nä­re, qua­li­ta­tiv bedeu­ten­de Gemälde pro­du­zier­te, blieb selbst­ver­ständ­lich eine malen­de Hausfrau. Eine Hausfrau in die GSMBA («Gesellschaft schwei­ze­ri­scher Maler, Bildhauer und Architekten» heu­te «visa­r­te») auf­neh­men? Wo käme Mann da hin? Manchmal sind glück­li­cher­wei­se schon damals bis­wei­len Pannen pas­siert. Glücklicherweise scheint sich heu­te die Männerwelt so weit eman­zi­piert zu haben, dass Mann nicht mehr meint, ernst­zu­neh­men­de Kunst wer­de aus­schliess­lich von Männern geschaf­fen. Komponistinnen, Schriftstellerinnen, Filmerinnen, Malerinnen und so wei­ter wer­den als gleich­wer­tig aner­kannt. Endlich ist man so weit, die Qualität der Arbeit zu wer­ten und nicht das Geschlecht der Produzierenden. Wäre es lang­sam nicht an der Zeit, anstatt geschlechts­be­stimm­te Verbände neu sol­che zu bil­den, die die Interessen aller Kulturschaffenden ver­trä­ten – auch das aus­ser-
halb der Choreografie der Aasgeier. Auch das: soli­da­risch mit den Kulturämtern. Auch das unter Wahrung indi­vi­du­el­ler und beruf­li­cher Unterschiede, aber mit gebün­del­tem Einsatz für gemein­sa­me Interessen – im Interesse aller, der Kunstschaffenden und der gan­zen übri­gen Gesellschaft. Das fei­er­li­che Hundertjahrjubiläum als Ausgangspunkt für eine gemein­sa­me Reise in die Zukunft? Ob auch hier die sgbk vor­an­ge­hen kann?

Foto: zVg.
ensuite, März 2009

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