Souveräne Presseförderung

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Warum auch in die Ferne schwei­fen, sie­he das Unbegreifliche liegt so nah. Da flucht man ver­stört über die Politik von Berlusconi, über die Willkür in sei­ner Gesetzgebung, um vor allem sich selbst Vorteile zu ver­schaf­fen, doch in Bern liegt ein Paradebeispiel von Sauberpolitik vor der Türe. Ich spre­che die Teilrevision vom Gemeindegesetz zu den prä­zi­sier­ten Bestimmungen zum Anzeigerwesen an. Das klingt öde und lang­wei­lig, doch das Thema betrifft alle BernerInnen, denn der Anzeiger wird zwangs­ver­ord­net in alle Briefkästen ver­teilt – der Kleber «Stopp Anzeiger» wird miss­ach­tet, und die sonst grün-den­ken­de Stadt und deren umlie­gen­den  Gemeinden den­ken gar nicht mehr. Es gibt übri­gens ein offi­zi­el­les Gutachten, wel­ches von den Gemeinden in Auftrag gege­ben wur­de und von der Webseite www.jgk.be.ch/site/index/agr/agr_gemeinden/agr_gemeinden_amtsanzeiger.htm run­ter­ge­la­den wer­den kann. Darin wird eigent­lich klar defi­niert, dass die­se Zwangsverordnung Unsinn ist.

Nein, dies­mal geht’s dar­um, dass ein neu­es Gesetz geschaf­fen wer­den soll, wel­ches die unkla­ren oder ver­al­te­ten Bestimmungen über den Amtsanzeiger regelt. Der erste Vorschlag zur Liberalisierung vom Anzeiger wur­de im Januar deut­lich ver­wor­fen. Amtsmitteilungen haben einen öffent­li­chen Charakter und müs­sen des­we­gen neu­tral gehal­ten sein – sprich, eine Amtsmitteilung ist eine Verordnung, eine neu­tra­le Information, und darf nicht poli­tisch, reli­gi­ös oder sonst in irgend­ei­ner Form ten­den­zi­ös sein. Interessanterweise wird die­se Gesetzeserneuerung gemacht, weil der Anzeiger wirt­schaft­lich auf einem abge­säg­ten Ast steht. Er muss sozu­sa­gen vom «Amtes wegen» lang­wei­lig sein. Die Wohnungsanzeigen ver­schwin­den ins Internet und was im Anzeiger an Werbung übrig bleibt, steht auf den letz­ten Rängen. Wer «liest» die­ses Blatt? Und jetzt kommt’s: Die Berner Kulturagenda, unse­re Markt-Konkurrenz, ist eigent­lich Auslöser des Gesetzesdebakels, weil die­se als Beilage mit dem Anzeiger ver­trie­ben wird.

Als Beilage ist aller­dings falsch, denn der Herausgeber und Verleger ist der Gemeindeanzeiger selbst, somit druckt der Anzeiger sei­ne eige­ne Beilage und bezahlt  natür­lich auch kei­ne Beilagetarife. Und genau das ist die hüb­sche Grauzone, wel­che ein paar fin­di­ge Politiker, über­ra­schen­der­wei­se allen vor­an der Grossrat Peter Bernasconi (SP) von Worb, «rasch» (die­ses Wort fällt in den Grossratsdokumentationen zuviel) aus­nut­zen will. Im zwei­ten Anlauf darf der Anzeiger kei­ne redak­tio­nel­len Teile ent­hal­ten. Dafür macht man sich pflicht­be­wusst stark – aber man will bewil­li­gen, dass der Anzeiger jeg­li­che erdenk­li­che Beilage füh­ren und sich sel­ber auch jeder erdenk­li­chen Zeitung bei­le­gen las­sen darf. Der Grund für die­se «Toleranz» ist von Peter Bernasconi gemäss einem Interview der «Berner Zeitung» herz­zer­reis­send erklärt: «Es sei nicht das­sel­be, ob ein Artikel im Anzeiger oder in einer Beilage erschei­ne. Die Beilage sei ein «eige­nes Element». Mit die­sem Vorschlag wür­de das Modell legi­ti­miert, das der Anzeiger Region Bern mit der bei­geleg­ten «Kulturagenda» begrün­det hat.» Und, da steht also schwarz auf weiss: «… die Kommission habe kei­ne Regelung gewollt, wel­che die «Kulturagenda» oder ande­re bestehen­de Kooperationen von Anzeigern ver­hin­dern wür­de.»

Lesen Sie, lie­be LeserInnen, die­sen letz­ten Absatz noch­mals. Bei Berlusconi ging ein Aufschrei über unse­ren Planeten und durch das glo­ba­le Kopfschütteln vie­len irgend­wo ein paar Kokosnüsse zu Boden. Unsere PolitikerInnen fin­den es aber allem Anschein als selbst­ver­ständ­lich, dass ein ille­ga­les Tun, nach­träg­lich durch ein Gesetz legi­ti­miert wer­den darf. Und dies rasch, wie Peter Bernasconi immer wie­der betont. Illegal ist die Aktion vom Anzeiger und der Berner Kulturagenda des­we­gen, weil eine Beilage beim Amtsanzeiger nur als «eigen­stän­di­ges Element», als sepa­rat gedruck­tes und bei­geleg­tes, als Beilage ver­kauf­tes Element mit unter­schied­li­chem Herausgeber, gül­tig ist – und das ist momen­tan nicht der Fall. Die Definition, was eine Beilage sei und wie die­se gebaut sein müss­te, wird in der neu­en Gesetzesgrundlage nicht bespro­chen. Mit dem neu­en Gesetz erhält der Anzeiger also erst recht alle publi­zi­sti­schen Freiheiten, mit der offi­zi­el­len Zwangsverteilung in alle Briefkästen, mit dem amt­li­chen Orden, von den Berner Gemeinden und vom Gesetz gestützt, hoch­of­fi­zi­ell zuge­spro­chen. Prost.

Der Artikel wur­de in der ensuite-Ausgabe März 2010 in der Kolumne Menschen und Medien ver­öf­fent­licht. Der Cartoon ist von Bruno Fauser www.fauser.ch.

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