Werbung: die ein­zig wah­re Amtssprache

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Von Lukas Vogelsang - Ich bin ent­rü­stet: Wir alle ken­nen die­se lästi­gen Werbezeitungen, wel­che uns täg­lich in den Briefkasten gesteckt wer­den und wel­che wir ohne zu lesen aufs Altpapier knal­len. Zum Glück gibt es die Werbestopp-Kleber. Doch bewah­re: Genau die­se wer­den jetzt aus­ser Gefecht gesetzt. Die Post sucht wei­te­re Geldquellen und bie­tet ver­mehrt die Werbedistribution über den Pöstler an. Denn per­so­ni­fi­zier­te Werbung muss in den Briefkasten – mit oder ohne Werbestopp-Kleber. Das sei ihr Auftrag, kon­tert die Post und zählt die ein­ge­nom­me­nen Fränkli. Doch das ist noch­mals eine ganz ande­re Geschichte.

Der Stadtberner «Anzeiger» wur­de bis­her durch Verträgerorganisationen ver­teilt. Diesen MitarbeiterInnen konn­te man pro­blem­los mit­tei­len, dass man die Werbezeitung nicht wün­sche – mit Respekt wur­de die­ser Wunsch berück­sich­tigt. Zugänglich war die­se Zeitung immer für alle, wenn man woll­te. Doch der Berner «Anzeiger» will jetzt plötz­lich mehr.

Als eine der ein­zi­gen Zeitungen in der Schweiz druckt der «Anzeiger» zwei­mal die Woche 140‘000 Exemplare – wohl­wis­send, dass jeweils nur 110‘000 LeserInnen den «Anzeiger» wahr­neh­men. Über den Daumen wer­den also 60‘000 Zeitungen pro Woche direkt fürs Altpapier pro­du­ziert – das ent­spricht unge­fähr zwölf Palletten Zeitungen. Der Rest folgt zwei Minuten spä­ter ins Altpapier, nach dem Durchblättern. Unter dem Deckmantel «Amtsblatt», des­sen Inhalt in der Gesamtausgabe (also Stadt- und Regionsanzeiger) mit allen Gemeinde-News nicht mehr als zehn Seiten Platz ein­nimmt, füllt der «Anzeiger» den Rest der 32 Seiten mit 22 Seiten Werbung und dies im Namen der Stadtregierung. Der Berner «Anzeiger» ver­spricht auf sei­ner Webseite: «Dieses wird als ein­zi­ges Organ zu 100 % an alle Haushaltungen, Firmen und Verwaltungen kosten­los ver­teilt.» So, so. Das klingt doch gar nach miss­brauch­tem Amtsauftrag, denn die­ser Satz steht unter Werbung für die Werbung und nicht bei den amt­li­chen Mitteilungen ist also nur ein Verkaufsargument.

Per Festtagskarte, schlicht und unsicht­bar, infor­mier­te der Berner «Anzeiger» kurz vor Weihnachten die Bevölkerung mit einer üblen Paragraphensammlung über den neu­en Zustand: Ab 2008 gibt es kein Entrinnen mehr – auch SIE wer­den den «Anzeiger» lesen müs­sen! Der Geschäftsführer Christof Ramseier schreibt in einer Stellungsnahme: «… ist der Anzeiger Region Bern das amt­li­che Publikationsorgan der Stadt Bern und der betei­lig­ten Verbandsgemeinden (Art. 17 Publikationsgesetz, PuG, BSG 103.1). Aufgrund sei­ner amt­li­chen Funktion ist er zwin­gend sämt­li­chen Haushalten im Verbandsgebiet kosten­los zuzu­stel­len (Art. 6 Abs. 2 Verordnung über die Amtsanzeiger, AnzV, BSG 103.21). Im Rahmen der gesetz­li­chen Vorgaben ent­hält der Anzeiger Region Bern im nicht­amt­li­chen Teil ver­schie­den­ar­ti­ge Beiträge, Inserate und Werbung. Entsprechendes gilt für die Beilagen (vgl. zum Ganzen Art. 7 ff. AnzV).» Im Klartext: Notfalls wird uns der Berner «Anzeiger» per Infusion ein­ge­führt. Eine Beschwerdeadresse liess man klu­ger­wei­se gleich weg – wohl­wis­send, dass die Bernerinnen nicht mehr im 18. Jahrhundert ste­hen und im Jahr 2008 mit fünf Gratiszeitungen pro Tag nicht mehr hin­ter dem Mond leben. Irritierend bleibt der Umstand, dass die Anzeigerverordnung bereits seit 1993 gilt – aber bis­her kei­ne sol­chen Kampfansagen zu hören war… Geht es dem Berner «Anzeiger» finan­zi­ell so schlecht, dass er uns mit pöst­le­ri­scher Gewalt sei­ne Existenz auf­zwin­gen will?

Eines ist klar: Mit der amt­li­chen Information hat die gan­ze Geschichte nichts zu tun. Ich habe in mei­nen 35 Jahren den «Anzeiger» noch nie wegen amt­li­chen Mitteilungen benutzt oder ver­misst. Vor viel­leicht 15 Jahren such­te ich noch die Wohnungsinserate durch – doch die­se sind durch die effi­zi­en­te­ren und aktu­el­le­ren Internetdienste abge­löst wor­den. Wenn heut­zu­ta­ge die Hochwassersirenen erklin­gen, ren­nen wir nicht zum Amtsblatt, son­dern müs­sen das Radio ein­schal­ten. Lustigerweise ist noch nie­mand auf die Idee gekom­men, ein Radio pro Haushalt per Zwangsverordnung der Bevölkerung auf­zu­zwin­gen. Würde doch Sinn machen: Die BILLAG (Radio- und Fernsehgebühren) hät­ten ihre hel­le Freude dar­an, die Radiosteuer könn­te man direkt den Steuern anrech­nen.

In vie­len Gesprächen und Recherchen in den letz­ten Monaten haben sich die Verantwortlichen in und um den Berner «Anzeiger» ein­heit­lich und klar dazu geäus­sert, dass man die­se Anzeigeverordnung nicht so genau neh­me. Dies vor allem in Hinsicht auf die publi­zi­sti­schen Regeln (aus­ser amt­li­che Mitteilungen und Anzeigen darf der «Anzeiger» streng genom­men nichts Schriftliches ent­hal­ten…). Die Verantwortlichen spe­ku­lie­ren absicht­lich und wil­lent­lich: Man weiss, dass zu Beginn sich ein paar Stimmen weh­ren wer­den, danach wird es ruhig und die Einwände sind ver­ges­sen. Vergessen ist zum Beispiel, dass die im Oktober neu gestar­te­te «Berner Kulturagenda» wegen der redak­tio­nel­len Beiträge streng genom­men nicht dem «Anzeiger» bei­gelegt wer­den darf. Doch wer will schon Anzeige erhe­ben? Wer möch­te ein sol­ches Projekt ver­hin­dern? Genau das ist der Punkt.

Doch unter die­sen Umständen braucht die­ses Land Beschwerden: Anzeiger Region Bern, Postfach, 3001 Bern oder info@anzeigerbern.ch. Gegen die Werbeflut emp­feh­len wir einen Blick auf die schön zusam­men­ge­stell­te Liste auf unse­rer Webseite (www.ensuite.ch) oder zum Schluss den klas­si­schen Pöstlerwitz: Kaufen Sie sich einen bis­si­gen Hund!

Aus der Serie Von Menschen und Medien
Cartoon: www.fauser.ch
ensuite, Januar 2008

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