Etwas viele Worte von einem zappelnden und in die Enge getriebenen Stadtpräsidenten:
Stadtratssitzung vom Donnerstag , 6. September 2012
ERKLÄRUNG DES GEMEINDERATS
Meine Damen und Herren
Die Aufsichtskommission hat den Fall Büschi untersucht. Die AK hat sich der Sache mit viel Engagement gewidmet und am 23. Mai 2012 einen sorgfältig erarbeiteten Untersuchungsbericht verabschiedet. Der Gemeinderat hat den Bericht zur Kenntnis genommen und der AK für ihre gewissenhafte Arbeit gedankt. Zur Sache hat sich der Gemeinderat nicht mehr geäussert, und er hatte eigentlich vor, dies auch weiterhin so zu halten. Einerseits aus Respekt vor der Arbeit der AK. Andererseits aus Rücksicht auf den Neuanfang im Finanzinspektorat, das sich vor zwei Jahren in einer sehr schwierigen Situation befunden hat.
In der Berichterstattung im „Bund“ vom 1. September 2012 werden nun aber derart haltlose Verdächtigungen, Unterstellungen und Tatsachenwidrigkeiten in die Welt gesetzt, dass dies nicht ohne Entgegnung bleiben kann.
- Der Gemeinderat habe dem Finanzinspektor mit einem Verfahren gedroht, behauptet der Bund.
- Der Gemeinderat habe den Finanzinspektor unter Druck gesetzt, behauptet der Bund.
- Der Büschi-Bericht der AK entspreche nicht den Tatsachen, behauptet der Bund.Worum geht es eigentlich? Zur Erinnerung: Ausgangspunkt des Disziplinarverfahrens Büschi – und darum geht es im Bericht der AK – waren die seit langem bestehenden Unstimmigkeiten zwischen dem Finanzinspektor und seinem Revisorenteam. Diese Probleme im Finanzinspektorat eskalierten anfangs 2010, als der grösste Teil der Revisorinnen und Revisoren massive Vorwürfe gegen den Finanzinspektor erhob. Nicht irgendwelche Vorwürfe. Massive Vorwürfe, ausführlich schriftlich festgehalten und mit Unterschriften versehen. Diese Vorwürfe hätten – wie man dem Bericht der AK entnehmen kann – sogar strafrechtlich relevant sein können.Was tut eine verantwortungsbewusste vorgesetzte Behörde, wenn solch massive Vorwürfe gegen einen Chefbeamten – schwarz auf weiss, nicht als irgendwelche Gerüchte – auf dem Tisch liegen? Sie klärt ab oder lässt abklären, ob diese Vorwürfe stichhaltig sind oder nicht. Dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren. Insbesondere Disziplinarverfahren.
Man stelle sich einmal vor, der Gemeinderat hätte nicht reagiert auf die damaligen Vorwürfe, und später hätte sich herausgestellt, dass sie zutreffen. Das wäre ein Skandal gewesen!
In dieser Situation gab es also gar keine andere Möglichkeit, als die Vorwürfe gegen den Finanzinspektor seriös und fair untersuchen zu lassen. Alles andere wäre einer groben Pflichtverletzung des Gemeinderats gleichgekommen. Eine Untersuchung war einerseits unumgänglich zum Schutz der Stadt: Hätten sich die Vorwürfe bestätigt, wäre der Stadt unter Umständen grosser Schaden entstanden. Andererseits aber auch zum Schutz des Beschuldigten. Disziplinarverfahren sind eben gerade rechtsstaatliche Verfahren mit ausgebauten Parteirechten, die dazu dienen, der Sache auf den Grund zu gehen und jemanden unter Umständen auch zu entlasten. Das ist im Fall Büschi – zumindest in disziplinarrechtlicher Hinsicht – auch passiert.
Der Gemeinderat leitete also nach den üblichen Regeln ein Disziplinarverfahren ein und beauftragte mit der Untersuchung einen renommierten Professor, der über Erfahrung mit solchen Verfahren verfügt. Dieser Rechtsprofessor bestätigte übrigens der AK, dass die Vorwürfe gegen den Finanzinspektor derart waren, dass sie disziplinarisch untersucht werden mussten.
Beantragt worden ist das Verfahren vom Finanzinspektor selber. Der „Bund“ behauptet nun, der Gemeinderat habe den Finanzinspektor unter Druck gesetzt, diese Einleitung gegen sich selbst zu beantragen. Der Gemeinderat habe dem Finanzinspektor gedroht, sagt der Bund.
Das Gerücht ist nicht neu. Die AK ist dem Vorwurf ausführlich nachgegangen. Sie hat verschiedene Personen dazu befragt, auch den Finanzinspektor. Alle haben vor der AK ausgesagt, dass auf den Finanzinspektor kein Druck ausgeübt worden ist. Alle. Auch der Finanzinspektor hat das zu Protokoll gegeben. Das kann man im Bericht der AK nachlesen.
Es stimmt: Der Gemeinderat hat immer festgehalten, dass er den Finanzinspektor nicht unter Druck gesetzt hat und dass er ihm nicht gedroht hat. Und er tut dies auch heute, hier und jetzt. Mehr und klarer und deutlicher denn ja. Der Gemeinderat verwahrt sich in aller Form gegen die in jeder Beziehung haltlosen Unterstellungen des „Bund“. Es ist nicht wahr, und eine Unwahrheit wird nicht wahrer, wenn man sie immer wieder wiederholt.
Der Gemeinderat hat damals Folgendes gemacht:
Er hat zunächst den Finanzinspektor mit den Vorwürfen konfrontiert, die gegen ihn erhobenen worden sind. Das macht man in einem Rechtsstaat so. Dann hat er dem Finanzinspektor die voraussichtlichen rechtlichen Folgerungen erläutert. Auch das macht man in einem Rechtsstaat so. Dann hat er dem Finanzinspektor angeboten, sich von der Rechtskonsulentin beraten zu lassen, und ihm auch geraten, seinen Anwalt zu konsultieren.
Wenn man in diesem Vorgehen eine Drohung oder ein Druckversuch sieht, dann machen Untersuchungsrichter in der Schweiz den ganzen Tag nichts anderes, als Angeschuldigte zu bedrohen und unter Druck zu setzen. Schon das zeigt, wie absurd die Unterstellung des „Bund“ ist. Nein, der Gemeinderat hat das gemacht, was in einer solchen Situation korrekt ist: Man hat den Beschuldigten mit den Vorwürfen konfrontiert, und man hat ihm das voraussichtliche Verfahren erläutert.
Ja, der Gemeinderat hat dem Finanzinspektor offen gelassen, gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren zu beantragen. Weshalb? Das war ein Akt der Fairness. Man hat dem Finanzinspektor die Möglichkeit gegeben, von sich aus eine Untersuchung zu beantragen und damit zu zeigen, dass er keine Bedenken hat, wenn gegen ihn untersucht wird. Das kommt oft vor, dass der Beschuldigte das macht und will. Das war beispielsweise auch beim früheren Polizeikommandanten Blumer der Fall.
Welches Interesse hätte der Gemeinderat überhaupt gehabt, den Finanzinspektor unter Druck zu setzen? Keines. Der Rechtsprofessor, der das Disziplinarverfahren geführt hat, hat vor der AK selbst gesagt: Man musste die massiven Vorwürfe sowieso disziplinarisch untersuchen.
Es mag sein, dass sich der Finanzinspektor damals tatsächlich unter Druck gefühlt hat. Immerhin haben die meisten seiner Mitarbeitenden massive Vorwürfe gegen ihn erhoben. Man darf aber erwarten, dass man unterscheiden kann zwischen dem Umstand, dass sich jemand aufgrund einer schwierigen Situation unter Druck fühlt, und der haltlosen und ehrenrührigen Unterstellung, jemand übe auf eine andere Person Druck aus und drohe ihr.
Man darf auch erwarten, dass man Dokumente, die angeblich solche Drohungen und Druckausübungen beweisen sollen, korrekt liest. Man muss dem „Bund“ schon fast dankbar sein, dass er aus dem vertraulichen Gemeinderatsantrag vom 20. Januar 2010 – der wohlgemerkt der AK vorgelegen hat! – zitiert. Dort liest man nämlich genau das, was auch im Bericht der AK steht: Dass nämlich der Finanzinspektor am 15. Januar 2012 über die Vorwürfe des Revisorenteams informiert und dass ihm dabei mitgeteilt worden ist, welches die voraussichtlichen verfahrensrechtlichen Folgen sein würden. Damit beweist dieses Dokument nichts anders, als dass der Gemeinderat absolut korrekt vorgegangen ist. Nichts anderes. Und schon gar nicht die haltlosen Druck- und Droh-Konstruktionen des „Bund“.
Der Gemeinderat kommentiert Tatsache nicht, dass der Finanzinspektor vor der AK etwas anderes erzählt hat als nun den Medien. Dazu sollen sich die Stadträtinnen und Stadträte ihre eigenen Überlegungen machen.
Was der Gemeinderat aber bedauert ist der Umstand, dass dem Finanzinspektorat nicht endlich der Raum und die Ruhe gegeben werden, sich wieder zu finden und sich auf die zentrale Aufgabe zu konzentrieren, die dem Finanzinspektorat zukommt. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung haben viel investiert, um einen guten und produktiven Neuanfang möglich zu machen. Es ist schade, wenn diese Aufbauarbeit gefährdet wird.
Alexander Tschäppät Stadtpräsident