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Gemeinderätliches Disziplinarverfahren gegen den städtischen Finanzinspektor

 

Etwas vie­le Worte von einem zap­peln­den und in die Enge getrie­be­nen Stadtpräsidenten:

Stadtratssitzung vom Donnerstag , 6. September 2012
ERKLÄRUNG DES GEMEINDERATS

Meine Damen und Herren

Die Aufsichtskommission hat den Fall Büschi unter­sucht. Die AK hat sich der Sache mit viel Engagement gewid­met und am 23. Mai 2012 einen sorgfältig erar­bei­te­ten Untersuchungsbericht ver­ab­schie­det. Der Gemeinderat hat den Bericht zur Kenntnis genom­men und der AK für ihre gewis­sen­haf­te Arbeit gedankt. Zur Sache hat sich der Gemeinderat nicht mehr geäussert, und er hat­te eigent­lich vor, dies auch wei­ter­hin so zu hal­ten. Einerseits aus Respekt vor der Arbeit der AK. Andererseits aus Rücksicht auf den Neuanfang im Finanzinspektorat, das sich vor zwei Jahren in einer sehr schwie­ri­gen Situation befun­den hat.

In der Berichterstattung im „Bund“ vom 1. September 2012 wer­den nun aber der­art halt­lo­se Verdächtigungen, Unterstellungen und Tatsachenwidrigkeiten in die Welt gesetzt, dass dies nicht ohne Entgegnung blei­ben kann.

Man stel­le sich ein­mal vor, der Gemeinderat hätte nicht reagiert auf die dama­li­gen Vorwürfe, und später hätte sich her­aus­ge­stellt, dass sie zutref­fen. Das wäre ein Skandal gewe­sen!

In die­ser Situation gab es also gar kei­ne ande­re Möglichkeit, als die Vorwürfe gegen den Finanzinspektor seriös und fair unter­su­chen zu las­sen. Alles ande­re wäre einer gro­ben Pflichtverletzung des Gemeinderats gleich­ge­kom­men. Eine Untersuchung war einer­seits unumgänglich zum Schutz der Stadt: Hätten sich die Vorwürfe bestätigt, wäre der Stadt unter Umständen gros­ser Schaden ent­stan­den. Andererseits aber auch zum Schutz des Beschuldigten. Disziplinarverfahren sind eben gera­de rechts­staat­li­che Verfahren mit aus­ge­bau­ten Parteirechten, die dazu die­nen, der Sache auf den Grund zu gehen und jeman­den unter Umständen auch zu ent­la­sten. Das ist im Fall Büschi – zumin­dest in dis­zi­pli­nar­recht­li­cher Hinsicht – auch pas­siert.

Der Gemeinderat lei­te­te also nach den üblichen Regeln ein Disziplinarverfahren ein und beauf­trag­te mit der Untersuchung einen renom­mier­ten Professor, der über Erfahrung mit sol­chen Verfahren verfügt. Dieser Rechtsprofessor bestätigte übrigens der AK, dass die Vorwürfe gegen den Finanzinspektor der­art waren, dass sie dis­zi­pli­na­risch unter­sucht wer­den muss­ten.

Beantragt wor­den ist das Verfahren vom Finanzinspektor sel­ber. Der „Bund“ behaup­tet nun, der Gemeinderat habe den Finanzinspektor unter Druck gesetzt, die­se Einleitung gegen sich selbst zu bean­tra­gen. Der Gemeinderat habe dem Finanzinspektor gedroht, sagt der Bund.

Das Gerücht ist nicht neu. Die AK ist dem Vorwurf ausführlich nach­ge­gan­gen. Sie hat ver­schie­de­ne Personen dazu befragt, auch den Finanzinspektor. Alle haben vor der AK aus­ge­sagt, dass auf den Finanzinspektor kein Druck ausgeübt wor­den ist. Alle. Auch der Finanzinspektor hat das zu Protokoll gege­ben. Das kann man im Bericht der AK nach­le­sen.

Es stimmt: Der Gemeinderat hat immer fest­ge­hal­ten, dass er den Finanzinspektor nicht unter Druck gesetzt hat und dass er ihm nicht gedroht hat. Und er tut dies auch heu­te, hier und jetzt. Mehr und kla­rer und deut­li­cher denn ja. Der Gemeinderat ver­wahrt sich in aller Form gegen die in jeder Beziehung halt­lo­sen Unterstellungen des „Bund“. Es ist nicht wahr, und eine Unwahrheit wird nicht wah­rer, wenn man sie immer wie­der wie­der­holt.

Der Gemeinderat hat damals Folgendes gemacht:
Er hat zunächst den Finanzinspektor mit den Vorwürfen kon­fron­tiert, die gegen ihn erho­be­nen wor­den sind. Das macht man in einem Rechtsstaat so. Dann hat er dem Finanzinspektor die vor­aus­sicht­li­chen recht­li­chen Folgerungen erläutert. Auch das macht man in einem Rechtsstaat so. Dann hat er dem Finanzinspektor ange­bo­ten, sich von der Rechtskonsulentin bera­ten zu las­sen, und ihm auch gera­ten, sei­nen Anwalt zu kon­sul­tie­ren.

Wenn man in die­sem Vorgehen eine Drohung oder ein Druckversuch sieht, dann machen Untersuchungsrichter in der Schweiz den gan­zen Tag nichts ande­res, als Angeschuldigte zu bedro­hen und unter Druck zu set­zen. Schon das zeigt, wie absurd die Unterstellung des „Bund“ ist. Nein, der Gemeinderat hat das gemacht, was in einer sol­chen Situation kor­rekt ist: Man hat den Beschuldigten mit den Vorwürfen kon­fron­tiert, und man hat ihm das vor­aus­sicht­li­che Verfahren erläutert.

Ja, der Gemeinderat hat dem Finanzinspektor offen gelas­sen, gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren zu bean­tra­gen. Weshalb? Das war ein Akt der Fairness. Man hat dem Finanzinspektor die Möglichkeit gege­ben, von sich aus eine Untersuchung zu bean­tra­gen und damit zu zei­gen, dass er kei­ne Bedenken hat, wenn gegen ihn unter­sucht wird. Das kommt oft vor, dass der Beschuldigte das macht und will. Das war bei­spiels­wei­se auch beim früheren Polizeikommandanten Blumer der Fall.

Welches Interesse hätte der Gemeinderat überhaupt gehabt, den Finanzinspektor unter Druck zu set­zen? Keines. Der Rechtsprofessor, der das Disziplinarverfahren geführt hat, hat vor der AK selbst gesagt: Man muss­te die mas­si­ven Vorwürfe sowie­so dis­zi­pli­na­risch unter­su­chen.

Es mag sein, dass sich der Finanzinspektor damals tatsächlich unter Druck gefühlt hat. Immerhin haben die mei­sten sei­ner Mitarbeitenden mas­si­ve Vorwürfe gegen ihn erho­ben. Man darf aber erwar­ten, dass man unter­schei­den kann zwi­schen dem Umstand, dass sich jemand auf­grund einer schwie­ri­gen Situation unter Druck fühlt, und der halt­lo­sen und ehrenrührigen Unterstellung, jemand übe auf eine ande­re Person Druck aus und dro­he ihr.

Man darf auch erwar­ten, dass man Dokumente, die angeb­lich sol­che Drohungen und Druckausübungen bewei­sen sol­len, kor­rekt liest. Man muss dem „Bund“ schon fast dank­bar sein, dass er aus dem ver­trau­li­chen Gemeinderatsantrag vom 20. Januar 2010 – der wohl­ge­merkt der AK vor­ge­le­gen hat! – zitiert. Dort liest man nämlich genau das, was auch im Bericht der AK steht: Dass nämlich der Finanzinspektor am 15. Januar 2012 über die Vorwürfe des Revisorenteams infor­miert und dass ihm dabei mit­ge­teilt wor­den ist, wel­ches die vor­aus­sicht­li­chen ver­fah­rens­recht­li­chen Folgen sein würden. Damit beweist die­ses Dokument nichts anders, als dass der Gemeinderat abso­lut kor­rekt vor­ge­gan­gen ist. Nichts ande­res. Und schon gar nicht die halt­lo­sen Druck- und Droh-Konstruktionen des „Bund“.

Der Gemeinderat kom­men­tiert Tatsache nicht, dass der Finanzinspektor vor der AK etwas ande­res erzählt hat als nun den Medien. Dazu sol­len sich die Stadträtinnen und Stadträte ihre eige­nen Überlegungen machen.

Was der Gemeinderat aber bedau­ert ist der Umstand, dass dem Finanzinspektorat nicht end­lich der Raum und die Ruhe gege­ben wer­den, sich wie­der zu fin­den und sich auf die zen­tra­le Aufgabe zu kon­zen­trie­ren, die dem Finanzinspektorat zukommt. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung haben viel inve­stiert, um einen guten und pro­duk­ti­ven Neuanfang möglich zu machen. Es ist scha­de, wenn die­se Aufbauarbeit gefährdet wird.

Alexander Tschäppät Stadtpräsident