Gemein­derät­li­ches Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen den städ­ti­schen Finanzinspektor

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Etwas vie­le Wor­te von einem zap­peln­den und in die Enge getrie­be­nen Stadtpräsidenten:

Stadt­rats­sit­zung vom Don­ners­tag , 6. Sep­tem­ber 2012
ERKLÄRUNG DES GEMEINDERATS

Mei­ne Damen und Herren

Die Auf­sichts­kom­mis­si­on hat den Fall Bü­schi unter­sucht. Die AK hat sich der Sache mit viel Enga­ge­ment gewid­met und am 23. Mai 2012 einen sorg­fäl­tig erar­bei­te­ten Unter­su­chungs­be­richt ver­ab­schie­det. Der Gemein­de­rat hat den Bericht zur Kennt­nis genom­men und der AK für ihre gewis­sen­haf­te Arbeit gedankt. Zur Sache hat sich der Gemein­de­rat nicht mehr geäus­sert, und er hat­te eigent­lich vor, dies auch wei­ter­hin so zu hal­ten. Einer­seits aus Respekt vor der Arbeit der AK. Ande­rer­seits aus Rück­sicht auf den Neu­an­fang im Finanz­in­spek­to­rat, das sich vor zwei Jah­ren in einer sehr schwie­ri­gen Situa­ti­on befun­den hat.

In der Bericht­erstat­tung im „Bund“ vom 1. Sep­tem­ber 2012 wer­den nun aber der­art halt­lo­se Ver­däch­ti­gun­gen, Unter­stel­lun­gen und Tat­sa­chen­wid­rig­kei­ten in die Welt gesetzt, dass dies nicht ohne Ent­geg­nung blei­ben kann.

  • Der Gemein­de­rat habe dem Finanz­in­spek­tor mit einem Ver­fah­ren gedroht, behaup­tet der Bund.
  • Der Gemein­de­rat habe den Finanz­in­spek­tor unter Druck gesetzt, behaup­tet der Bund.
  • Der Bü­schi-Bericht der AK ent­spre­che nicht den Tat­sa­chen, behaup­tet der Bund.Worum geht es eigent­lich? Zur Erin­ne­rung: Aus­gangs­punkt des Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens Bü­schi – und dar­um geht es im Bericht der AK – waren die seit lan­gem bestehen­den Unstim­mig­kei­ten zwi­schen dem Finanz­in­spek­tor und sei­nem Revi­so­ren­team. Die­se Pro­ble­me im Finanz­in­spek­to­rat eska­lier­ten anfangs 2010, als der gröss­te Teil der Revi­so­rin­nen und Revi­so­ren mas­si­ve Vor­wür­fe gegen den Finanz­in­spek­tor erhob. Nicht irgend­wel­che Vor­wür­fe. Mas­si­ve Vor­wür­fe, aus­führ­lich schrift­lich fest­ge­hal­ten und mit Unter­schrif­ten ver­se­hen. Die­se Vor­wür­fe hät­ten – wie man dem Bericht der AK ent­neh­men kann – sogar straf­recht­lich rele­vant sein können.Was tut eine ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te vor­ge­setz­te Behör­de, wenn solch mas­si­ve Vor­wür­fe gegen einen Chef­be­am­ten – schwarz auf weiss, nicht als irgend­wel­che Gerüch­te – auf dem Tisch lie­gen? Sie klärt ab oder lässt abklä­ren, ob die­se Vor­wür­fe stich­hal­tig sind oder nicht. Dafür gibt es rechts­staat­li­che Ver­fah­ren. Ins­be­son­de­re Disziplinarverfahren.

Man stel­le sich ein­mal vor, der Gemein­de­rat hät­te nicht reagiert auf die dama­li­gen Vor­wür­fe, und spä­ter hät­te sich her­aus­ge­stellt, dass sie zutref­fen. Das wä­re ein Skan­dal gewesen!

In die­ser Situa­ti­on gab es also gar kei­ne ande­re Mög­lich­keit, als die Vor­wür­fe gegen den Finanz­in­spek­tor seriös und fair unter­su­chen zu las­sen. Alles ande­re wä­re einer gro­ben Pflicht­ver­let­zung des Gemein­de­rats gleich­ge­kom­men. Eine Unter­su­chung war einer­seits unum­gäng­lich zum Schutz der Stadt: Hät­ten sich die Vor­wür­fe bestä­tigt, wä­re der Stadt unter Umstän­den gros­ser Scha­den ent­stan­den. Ande­rer­seits aber auch zum Schutz des Beschul­dig­ten. Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren sind eben gera­de rechts­staat­li­che Ver­fah­ren mit aus­ge­bau­ten Par­tei­rech­ten, die dazu die­nen, der Sache auf den Grund zu gehen und jeman­den unter Umstän­den auch zu ent­las­ten. Das ist im Fall Bü­schi – zumin­dest in dis­zi­pli­nar­recht­li­cher Hin­sicht – auch passiert.

Der Gemein­de­rat lei­te­te also nach den üb­li­chen Regeln ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ein und beauf­trag­te mit der Unter­su­chung einen renom­mier­ten Pro­fes­sor, der über Erfah­rung mit sol­chen Ver­fah­ren ver­fügt. Die­ser Rechts­pro­fes­sor bestä­tig­te üb­ri­gens der AK, dass die Vor­wür­fe gegen den Finanz­in­spek­tor der­art waren, dass sie dis­zi­pli­na­risch unter­sucht wer­den mussten.

Bean­tragt wor­den ist das Ver­fah­ren vom Finanz­in­spek­tor sel­ber. Der „Bund“ behaup­tet nun, der Gemein­de­rat habe den Finanz­in­spek­tor unter Druck gesetzt, die­se Ein­lei­tung gegen sich selbst zu bean­tra­gen. Der Gemein­de­rat habe dem Finanz­in­spek­tor gedroht, sagt der Bund.

Das Gerücht ist nicht neu. Die AK ist dem Vor­wurf aus­führ­lich nach­ge­gan­gen. Sie hat ver­schie­de­ne Per­so­nen dazu befragt, auch den Finanz­in­spek­tor. Alle haben vor der AK aus­ge­sagt, dass auf den Finanz­in­spek­tor kein Druck aus­geübt wor­den ist. Alle. Auch der Finanz­in­spek­tor hat das zu Pro­to­koll gege­ben. Das kann man im Bericht der AK nachlesen.

Es stimmt: Der Gemein­de­rat hat immer fest­ge­hal­ten, dass er den Finanz­in­spek­tor nicht unter Druck gesetzt hat und dass er ihm nicht gedroht hat. Und er tut dies auch heu­te, hier und jetzt. Mehr und kla­rer und deut­li­cher denn ja. Der Gemein­de­rat ver­wahrt sich in aller Form gegen die in jeder Bezie­hung halt­lo­sen Unter­stel­lun­gen des „Bund“. Es ist nicht wahr, und eine Unwahr­heit wird nicht wah­rer, wenn man sie immer wie­der wiederholt.

Der Gemein­de­rat hat damals Fol­gen­des gemacht:
Er hat zunächst den Finanz­in­spek­tor mit den Vor­wür­fen kon­fron­tiert, die gegen ihn erho­be­nen wor­den sind. Das macht man in einem Rechts­staat so. Dann hat er dem Finanz­in­spek­tor die vor­aus­sicht­li­chen recht­li­chen Fol­ge­run­gen erläu­tert. Auch das macht man in einem Rechts­staat so. Dann hat er dem Finanz­in­spek­tor ange­bo­ten, sich von der Rechts­kon­su­len­tin bera­ten zu las­sen, und ihm auch gera­ten, sei­nen Anwalt zu konsultieren.

Wenn man in die­sem Vor­ge­hen eine Dro­hung oder ein Druck­ver­such sieht, dann machen Unter­su­chungs­rich­ter in der Schweiz den gan­zen Tag nichts ande­res, als Ange­schul­dig­te zu bedro­hen und unter Druck zu set­zen. Schon das zeigt, wie absurd die Unter­stel­lung des „Bund“ ist. Nein, der Gemein­de­rat hat das gemacht, was in einer sol­chen Situa­ti­on kor­rekt ist: Man hat den Beschul­dig­ten mit den Vor­wür­fen kon­fron­tiert, und man hat ihm das vor­aus­sicht­li­che Ver­fah­ren erläutert.

Ja, der Gemein­de­rat hat dem Finanz­in­spek­tor offen gelas­sen, gegen sich selbst ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren zu bean­tra­gen. Wes­halb? Das war ein Akt der Fair­ness. Man hat dem Finanz­in­spek­tor die Mög­lich­keit gege­ben, von sich aus eine Unter­su­chung zu bean­tra­gen und damit zu zei­gen, dass er kei­ne Beden­ken hat, wenn gegen ihn unter­sucht wird. Das kommt oft vor, dass der Beschul­dig­te das macht und will. Das war bei­spiels­wei­se auch beim frühe­ren Poli­zei­kom­man­dan­ten Blu­mer der Fall.

Wel­ches Inter­es­se hät­te der Gemein­de­rat über­haupt gehabt, den Finanz­in­spek­tor unter Druck zu set­zen? Kei­nes. Der Rechts­pro­fes­sor, der das Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren geführt hat, hat vor der AK selbst gesagt: Man muss­te die mas­si­ven Vor­wür­fe sowie­so dis­zi­pli­na­risch untersuchen.

Es mag sein, dass sich der Finanz­in­spek­tor damals tat­säch­lich unter Druck gefühlt hat. Immer­hin haben die meis­ten sei­ner Mit­ar­bei­ten­den mas­si­ve Vor­wür­fe gegen ihn erho­ben. Man darf aber erwar­ten, dass man unter­schei­den kann zwi­schen dem Umstand, dass sich jemand auf­grund einer schwie­ri­gen Situa­ti­on unter Druck fühlt, und der halt­lo­sen und ehren­rüh­ri­gen Unter­stel­lung, jemand übe auf eine ande­re Per­son Druck aus und dro­he ihr.

Man darf auch erwar­ten, dass man Doku­men­te, die angeb­lich sol­che Dro­hun­gen und Druck­au­sü­bun­gen bewei­sen sol­len, kor­rekt liest. Man muss dem „Bund“ schon fast dank­bar sein, dass er aus dem ver­trau­li­chen Gemein­de­rats­an­trag vom 20. Janu­ar 2010 – der wohl­ge­merkt der AK vor­ge­le­gen hat! – zitiert. Dort liest man näm­lich genau das, was auch im Bericht der AK steht: Dass näm­lich der Finanz­in­spek­tor am 15. Janu­ar 2012 über die Vor­wür­fe des Revi­so­ren­teams infor­miert und dass ihm dabei mit­ge­teilt wor­den ist, wel­ches die vor­aus­sicht­li­chen ver­fah­rens­recht­li­chen Fol­gen sein wür­den. Damit beweist die­ses Doku­ment nichts anders, als dass der Gemein­de­rat abso­lut kor­rekt vor­ge­gan­gen ist. Nichts ande­res. Und schon gar nicht die halt­lo­sen Druck- und Droh-Kon­struk­tio­nen des „Bund“.

Der Gemein­de­rat kom­men­tiert Tat­sa­che nicht, dass der Finanz­in­spek­tor vor der AK etwas ande­res erzählt hat als nun den Medi­en. Dazu sol­len sich die Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­te ihre eige­nen Über­le­gun­gen machen.

Was der Gemein­de­rat aber bedau­ert ist der Umstand, dass dem Finanz­in­spek­to­rat nicht end­lich der Raum und die Ruhe gege­ben wer­den, sich wie­der zu fin­den und sich auf die zen­tra­le Auf­ga­be zu kon­zen­trie­ren, die dem Finanz­in­spek­to­rat zukommt. Der Gemein­de­rat und die Stadt­ver­wal­tung haben viel inves­tiert, um einen guten und pro­duk­ti­ven Neu­an­fang mög­lich zu machen. Es ist scha­de, wenn die­se Auf­bau­ar­beit gefähr­det wird.

Alex­an­der Tschäp­pät Stadtpräsident



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