Kul­tur­gut Fussgängerstreifen

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Von Micha­el Zwi­cker – In der Schweiz wer­den sie der­zeit geprüft und ihre Sicher­heit heiss dis­ku­tiert. In Gross­bri­tan­ni­en steht ein Ers­ter bereits unter Denkmalschutz.

Die Dis­kus­si­on hält an. Der Kan­ton Appen­zell Aus­ser­rho­den kün­dig­te bereits vor mehr als einem Jahr die Prü­fung sämt­li­cher Fuss­gän­ger­strei­fen an. Das Resul­tat: mehr als die Hälf­te der knapp 500 Zebra­strei­fen sind nicht sicher. Bern und Zürich erziel­ten ähn­li­che Ergeb­nis­se. In Will (SG) ist die Sicher­heits­prü­fung auf­grund eini­ger Ver­zö­ge­run­gen noch im Gan­ge. Wil wird nicht aus der Rei­he tan­zen. Die Erkennt­nis bleibt lan­des­weit die­sel­be: Schlecht plat­ziert. Aus­ser­dem zu vie­le. Schwei­zer Fuss­gän­ger­strei­fen stel­len ein Sicher­heits­ri­si­ko dar.

Aber nicht alle Zebra­strei­fen sind so ver­ru­fen wie jene in der Schweiz. Man den­ke an den wohl berühm­tes­ten Fuss­gän­ger­strei­fen der Welt. Wer kennt ihn nicht – jenen der Lon­do­ner Abbey Road. Die Beat­les ver­ewig­ten ihn auf dem Plat­ten­co­ver eines ihrer letz­ten gemein­sa­men Alben. Dar­auf über­que­ren sie den Zebra­strei­fen dicht hin­ter­ein­an­der. In Tat und Wahr­heit aber ste­hen sie still. Zumin­dest auf dem Cover­bild ver­har­ren sie in ange­setz­tem Schritt. Sie tun damit etwas Verbotenes.

Denn wie Kurt Möser in sei­ner «Geschich­te des Autos» fest­hält sind Fuss­gän­ger­strei­fen «eben­erdi­ge Sprung­tü­cher, auf denen sich Fuss­gän­ger zeit­lich befris­tet auf­hal­ten dür­fen, um Räu­me zu über­brü­cken». So hält auch die schwei­ze­ri­sche Ver­kehrs­re­geln­ver­ord­nung fest, dass der Fuss­gän­ger den Fuss­gän­ger­strei­fen «unge­säumt» zu über­schrei­ten habe. Glei­ches gilt für alle ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer. Auf dem Fuss­gän­ger­strei­fen darf nie­mand ste­hen blei­ben, weder Fahr­zeug noch Fussgänger.

Die Beat­les setz­ten sich über die­ses Hal­te­ver­bot hin­weg und ver­hal­fen damit einem Fuss­gän­ger­strei­fen zu Welt­ruhm. Im Jahr 2010 setz­te der bri­ti­sche Minis­ter für Denk­mal­schutz, John Pen­ro­se, den Fuss­gän­ger­strei­fen der Abbey Road sogar auf eine Lis­te erhal­tens­wer­ter Kul­tur­gü­ter. Erst­mals gelingt es einem Fuss­gän­ger­strei­fen in die «Hall of Fame» auf­zu­stei­gen. Er reicht damit Sehens­wür­dig­kei­ten wie bei­spiels­wei­se dem Lon­do­ner Uhr­turm «Big Ben» das Was­ser. Frag­lich ist, ob die Instand­hal­tung der berühm­ten Farb­strei­fen wei­ter­hin in den Auf­ga­ben­be­reich des Stras­sen­mar­kie­rers fällt, oder ob jetzt Kon­ser­va­to­ren mit die­ser Auf­ga­be betraut werden.

Glück­li­cher­wei­se müs­sen wir uns in der Schweiz sol­che Fra­gen nicht stel­len. Und dies obwohl die unter die Mar­kie­rungs­far­be gemisch­ten Glas­per­len den Strei­fen den nöti­gen Glanz für den Stern­chen­him­mel ver­lei­hen wür­den. In der Schweiz sind Fuss­gän­ger­strei­fen erst ein­mal und bis auf wei­te­res in Ver­ruf gera­te­ne Ver­kehrs­reg­ler, die ihre Pflich­ten ver­nach­läs­si­gen. Immer­hin, so soll­te in die­ser Dis­kus­si­on ange­merkt wer­den, ist die jähr­li­che Rate an Ver­kehrs­un­fäl­len auf Fuss­gän­ger­strei­fen rück­läu­fig. Doch bleibt die­ser Ver­dienst ein zu gerin­ger, um in die Kar­tei einer kan­to­na­len Denk­mal­pfle­ge auf­ge­nom­men zu wer­den. Die kul­tu­rel­le Wür­di­gung des Zebra­strei­fens muss war­ten und wir wer­den wei­ter­hin auf ihnen herumtreten.

Foto: zVg.
ensuite, Dezem­ber 2013



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