«Kindern zuhö­ren!»

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(Medienmitteilung Kommission des EDI – Bern, 17.11.2011) Kinder sol­len mit­re­den kön­nen, wenn es um ihr Leben geht. Dafür müs­sen die Erwachsenen den Kindern zuhö­ren, ihre Aussagen ernst neh­men und in Entscheidungen berück­sich­ti­gen. Kein Kinderspiel. Im Gegenteil. Der heu­te ver­öf­fent­lich­te Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen zeigt klar: Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung (Artikel 12 KRK) wird in der Praxis nur man­gel­haft ange­wandt. Christina Weber Khan, Leiterin der Arbeitsgruppe „Kinderrechte“ der EKKJ, zieht des­halb fol­gen­des Fazit: „Dranbleiben, damit den Kindern wirk­lich zuge­hört wird“!

Meinungsäusserung und Anhörung – ein Grundrecht jedes Individuums
Die EKKJ befasst sich mit dem Recht des Kindes auf Meinungsäusserung und Anhörung (Artikel 12), einem der Grundpfeiler der Konvention für die Rechte des Kindes (KRK). Kommunikation ist fast so wich­tig wie das täg­li­che Brot, denn Sprache und Gehör sind wesent­li­che Bestandteile unse­rer Persönlichkeit. Daher ist Partizipation auch ein soge­nann­tes Persönlichkeitsrecht und steht jedem Individuum, und somit auch Kindern und Jugendlichen zu. „Seit 200 Jahren, seit der Französischen Revolution, hat in der west­li­chen Welt jeder männ­li­che Erwachsene – und zum Glück inzwi­schen auch jede Frau – den Anspruch auf recht­li­ches Gehör. Nun ist es höch­ste Zeit, dass die­ses fun­da­men­ta­le Recht des Individuums auch für jedes Kind eine Selbstverständlichkeit wird“, so Pierre Maudet, Präsident der EKKJ. An der Bieler Tagung 2010 hat sich die EKKJ zusam­men mit 180 Teilnehmenden die­ser Frage aus den ver­schie­den­sten Blickwinkeln genä­hert. Vorliegende Publikation „Kindern zuhö­ren“ baut auf den Resultaten die­ser Fachtagung auf. Nebst Expertenbeiträgen aus den Bereichen Recht, Psychologie und Politik, wer­den die Ergebnisse der Gruppendiskussionen, die Kernforderungen der EKKJ sowie die Meinungen zum Thema von Kindern und Jugendlichen vor­ge­stellt.

Artikel 12 : Adäquate Beteiligung stärkt Kinder und för­dert die Bewältigung schwie­ri­ger Lebenslagen
Artikel 12 KRK kommt dann zum Tragen, wenn eine schwie­ri­ge Situation besteht: Scheidung, Kindesschutz oder ande­re recht­li­che Verfahren. Eine gute Umsetzung die­ses Rechts führt dazu, dass die betrof­fe­nen Kinder die pro­ble­ma­ti­sche Lage bes­ser bewäl­ti­gen kön­nen. Gerade für Kinder und Jugendliche sind die Erfahrung und das Erlernen eines „gesun­den“ Umgangs mit Konflikt- und Krisensituationen beson­ders wich­tig. Aus der Psychologie wis­sen wir, dass eine sinn­vol­le, alters­ge­rech­te – also adäqua­te Beteiligung Kinder grund­sätz­lich stärkt. Sie füh­len sich nicht ein­fach „aus­ge­lie­fert“, son­dern erle­ben sich als selbst­wirk­sam und kön­nen dadurch unter die­sen Umständen sogar an die­ser Erfahrungen wach­sen.

Kernforderungen der EKKJ
Für eine nach­hal­ti­ge Umsetzung von Artikel 12 KRK braucht es sowohl Verbesserungen der bestehen­den Strukturen (gesetz­lich, insti­tu­tio­nell) wie auch kul­tu­rel­le Veränderungen bei allen Institutionen, in der Politik und bei den Fachleuten, die mit Kindern zu tun haben. Dazu hat die Kommission sie­ben Kernforderungen for­mu­liert. Drei davon sol­len hier mit je einem Beispiel erwähnt wer­den. Partizipative Projekte för­dern: Kinder und Jugendliche sol­len bei Fragen, wel­che ihre nähe­re Umwelt betref­fen (z.B. Quartier- oder Stadtentwicklung, Schule, Freizeiträume etc.) syste­ma­tisch mit­ein­be­zo­gen wer­den. Information über Beteiligung und das Recht auf Gehör: Kinder und Jugendliche selbst, und alle Instanzen und Personen (Politik, Institutionen, Fachleute, Eltern, Behörden etc.), die mit ihnen zu tun haben, müs­sen für einen respekt­vol­len Umgang mit Artikel 12 KRK sen­si­bi­li­siert wer­den. Verbesserung bei der Beteiligung in Verfahren: Es braucht defi­nier­te Standards und Vorgehensabläufe für die Vorbereitung und die Durchführung des gesam­ten Verfahrens.

Fazit
„Je stär­ker und direk­ter das Leben eines Kindes betrof­fen ist, desto nöti­ger ist es, dass sich das Kind äus­sern kann und sei­ne Meinung bei Entscheidungen berück­sich­tigt wird“, so Christina Weber Khan. Und in die­sem Sinne plä­diert sie für eine „Kultur der Beteiligung“, in der sich jung und alt, Frau und Mann, mit­ein­an­der für eine soli­da­ri­sche Gesellschaft enga­gie­ren. Und um bei der Philosophie zu blei­ben zum Schluss noch ein Zitat von Karl Jaspers: „Dass wir mit­ein­an­der reden kön­nen, macht uns zu Menschen“. Wir ergän­zen: Wenn wir mit Kindern reden und ihnen zuhö­ren kön­nen, wer­den wir zu mensch­li­che­ren Erwachsenen.

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