Gemeinderat geneh­migt Leistungsvertrag mit der Reitschule

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(Mitteilung des Gemeinderates, Bern, 25. September 2012) – Der Gemeinderat hat den Leistungsvertrag mit dem Verein Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule (IKuR) für die Jahre 2013 bis 2015 geneh­migt. Dieser beschränkt sich neu auf die Pflichten und Leistungs- vor­ga­ben im kul­tu­rel­len Bereich. Sicherheitsfragen wer­den neu in einer sepa­ra- ten Vereinbarung gere­gelt. Diese hat zum Ziel, den Dialog zu stärken und ist in- tegra­ler Bestandteil des Vertrages.

Der Gemeinderat hat den Leistungsvertrag mit dem Verein Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule (IKuR) neu struk­tu­riert. Der Leistungsvertrag beschränkt sich aus­schliess­lich auf die Kultur. Die Bestimmungen hal­ten sich eng an die Verträge, wel- che die Stadt auch mit ande­ren Kulturinstitutionen abge­schlos­sen hat. Geregelt sind unter ande­rem die Leistungen des Vereins, wie die Infrastruktur für das kul­tu­rel­le Angebot. Dafür unterstützt die Stadt den Verein mit einem jährlichen Globalbeitrag von 380 0000 Franken, 318 780 Franken für die Jahresmiete und 61 220 Franken als Bei- trag an die Nebenkosten.

Vereinbarung über Organisation, Kommunikation und Sicherheit Integraler Bestandteil des Leistungsvertrages ist neu eine «Vereinbarung über Organi- sati­on, Kommunikation und Sicherheit». Darin regeln die Stadt und IKuR die Zusam- men­ar­beit und bezeich­nen Zuständigkeiten und Kontaktpersonen. Vereinbart sind auch vierteljährliche Gespräche zwi­schen der Stadt und IKuR, um situa­ti­ons­be­zo­gen Prob- leme zu bespre­chen und gemein­sam Lösungen zu erar­bei­ten. Bei Bedarf können wei- tere Gesprächsteilnehmende bei­gezo­gen wer­den.

Ein Kapitel der Vereinbarung ist der Sicherheit gewid­met. Darin ist fest­ge­schrie­ben, dass die IKuR ver­ant­wort­lich ist für die Notfallorganisation sowie die Sicherheit der Gäste und der Mitarbeitenden. Mitarbeitende der IKuR müssen auf dem Vorplatz prä- sent sein. Sie fun­gie­ren unter ande­rem als Ansprechpersonen und ver­mit­teln in Kon- flikt­si­tua­tio­nen. Geregelt sind auch die Öffnungszeiten des gros­sen Tors (Dienstag – Donnerstag: 11.30 – 24 Uhr, Freitag: 11.30 – 2 Uhr, Samstag, 18 – 2 Uhr). Dieses kann die Reitschule vorübergehend schlies­sen, um die Sicherheit der Anwesenden zu gewährleisten, etwa bei Demonstrationen. Allerdings übernimmt der Verein IKuR kei­ne poli­zei­li­chen Aufgaben.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dem neu aus­ge­han­del­ten Vertragswerk der beson­de­ren Stellung der Reitschule als auto­no­mes, nicht-kom­mer­zi­el­les Kultur- und Begegnungszentrum gerecht wird und gleich­zei­tig kla­rer gere­gelt ist, wo wel­che Fra- gen dis­ku­tiert wer­den müssen. Er geneh­migt den Leistungsvertrag und die neue Ver- ein­ba­rung und legt dem Stadtrat einen Kredit von 1 140 000 Franken für die Jahre 2013 bis 2015 vor.

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