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Eine neue Dynamik für die Schweizer Kulturpolitik

Alain_Berset_2013BAK Pressemitteilung, Bern, 08.08.2013 – Bundesrat Alain Berset lan­ciert die Diskussion einer auf die ver­än­der­ten Bedürfnisse der Kultur und des Publikums aus­ge­rich­te­ten natio­na­len Kulturpolitik. Die föde­ra­li­sti­sche Kulturförderung soll nicht von der Entwicklung einer ehr­gei­zi­gen Vision für die Schweizer Kulturpolitik abhal­ten. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern hat zu einer enge­ren Zusammenarbeit zwi­schen allen Instanzen der öffent­li­chen Kulturförderung auf­ge­ru­fen. Im Bereich des Films kün­dig­te er eine ver­stärk­te Drehbuchförderung und fle­xi­ble­re Koproduktionsbedingungen mit dem Ausland an.

An der Medienkonferenz im Rahmen des Filmfestivals Locarno hat sich der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern für die Entwicklung einer natio­na­len Kulturförderungspolitik aus­ge­spro­chen. Gemeinsame, auf­ein­an­der abge­stimm­te Massnahmen sol­len den neu­en Kulturproduktions- und kon­sum­for­men bes­ser gerecht wer­den.

Mit dem Projekt einer natio­na­len Kulturpolitik möch­te Bundesrat Alain Berset die Kohärenz und Kontinuität der Massnahmen aller Akteure der Schweizer Kulturförderung stär­ken. Er plä­diert für eine enge­re Zusammenarbeit zwi­schen Bund, Kantonen und Gemeinden. Auch strebt er eine bes­se­re Sichtbarkeit der Schweizer Kultur im Ausland, einen stär­ke­ren Einbezug aller Publikumsgruppen ins kul­tu­rel­le Leben und eine bes­se­re Chancengleichheit des Zugangs zur Kultur an.

Ivo Kummer, Chef der Sektion Film des Bundesamtes für Kultur, kün­dig­te ver­schie­de­ne Neuerungen im Bereich der Filmförderung an. Hauptsächlich geht es um eine bes­se­re inter­na­tio­na­le Positionierung der Schweizer Filmproduktion. Dafür  lan­ciert das Bundesamt für Kultur zusam­men mit der SRG neue Massnahmen zur Förderung des Drehbuchs. Es ist  zen­tra­les Element jedes Spielfilms, das in sei­ner Bedeutung all­zu oft unter­schätzt wird. Parallel dazu wer­den durch die Revision der Filmverordnung die Koproduktionsbedingungen mit dem Ausland ver­ein­facht. Schliesslich gibt es ab 2014 neu für den Schnitt einen Schweizer Filmpreis, und der Animationsfilm wird statt bis­her alle zwei Jahre nun jähr­lich aus­ge­zeich­net.