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Differenzen bei der Neuregelung des Anzeigerwesens

Der Regierungsrat des Kantons Bern will, dass kan­to­na­le Veröffentlichungen in den amt­li­chen Anzeigern wei­ter­hin kosten­los publi­ziert wer­den. Er möch­te zudem den Anzeigern die Möglichkeit eröff­nen, auch redak­tio­nel­le Beiträge zu ver­öf­fent­li­chen. Der Grosse Rat wird eine ent­spre­chen­de Teilrevision des Gemeindegesetzes in der Januarsession 2010 bera­ten.

Im Rahmen einer Teilrevision des Gemeindegesetzes sol­len die heu­te dich­ten Vorgaben des Kantons im Anzeigerwesen gelockert und redu­ziert wer­den. In der Vernehmlassung wur­de die Vorlage mehr­heit­lich posi­tiv auf­ge­nom­men. Kontrovers beur­teilt wur­de in erster Linie die Frage, ob amt­li­che Publikationen von kan­to­na­len Stellen in den amt­li­chen Anzeigern der Gemeinden gra­tis blei­ben oder neu kosten­pflich­tig wer­den sol­len. Die vor­be­ra­ten­de Kommission des Grossen Rates ent­schied, dass kan­to­na­le Veröffentlichungen künf­tig grund­sätz­lich kosten­pflich­tig in den Anzeigern publi­ziert wer­den soll­ten. Die Kommission möch­te zudem die Veröffentlichung von redak­tio­nel­len Beiträgen im nicht­amt­li­chen Teil der Anzeiger dahin­ge­hend ein­schrän­ken, dass unent­gelt­lich publi­zier­te redak­tio­nel­le Beiträge ver­bo­ten wer­den.

Der Regierungsrat bean­tragt nun dem Grossen Rat, dass kan­to­na­le Veröffentlichungen wie bis­her kosten­los in den amt­li­chen Anzeigern publi­ziert wer­den soll­ten. Die schwie­ri­gen finanz­po­li­ti­schen Rahmenbedingungen sowie die Tatsache, dass kan­to­na­le Veröffentlichungen, ins­be­son­de­re Stelleninserate, wesent­lich zur Attraktivität und Popularität der amt­li­chen Anzeiger bei­tra­gen, recht­fer­ti­gen es aus Sicht des Regierungsrats, an der bis­he­ri­gen, bewähr­ten Regelung fest­zu­hal­ten, zumal ein Wechsel zur Kostenpflicht für den Kanton mit erheb­li­chen Mehrkosten ver­bun­den wäre. Weiter möch­te es der Regierungsrat den Anzeigern ermög­li­chen, künf­tig im nicht­amt­li­chen Teil auch redak­tio­nel­le Beiträge zu ver­öf­fent­li­chen.

Neben der Neuregelung des Anzeigerwesens sieht die Teilrevision des Gemeindegesetzes auch gewis­se Präzisierungen bei den Bestimmungen zu den Regionalkonferenzen sowie Anpassungen im Bereich der kan­to­na­len Finanzaufsicht über die Gemeinden und bei der ver­mö­gens­recht­li­chen und dis­zi­pli­na­ri­schen Verantwortlichkeit in den Gemeinden vor. Diese Änderungen waren in der Vernehmlassung und in der vor­be­ra­ten­den gross­rät­li­chen Kommission unbe­strit­ten.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Januar-Session 2010 in erster Lesung bera­ten. Die Teilrevision des Gemeindegesetzes soll vor­aus­sicht­lich im Herbst 2010 in Kraft tre­ten.

Textquelle: Presstext Regierungsrat

Anmerkung der Redaktion: Nicht erwähnt wird in die­sem Zusammenhang, dass seit dem 1. Oktober 2009 der amt­li­che Anzeiger auch Verlag für die Berner Kulturagenda ist. Fakt ist, dass die Berner Kulturagenda bereits zum drit­ten Mal die Verlegerschaft gewech­selt hat und sich jeweils durch öffent­li­ches Geld (direkt, wie indi­rekt) finan­zie­ren lässt. Die Diskussion dreht sich jetzt also dar­um, dass die einen den Anzeiger in die publi­zi­sti­sche Freiheit las­sen möch­ten, dass die­ser drucken kann, was er will, aber sel­ber für die Finanzen zustän­dig ist. Auf der ande­ren Seite ste­hen will man den Amtsanzeiger ein­schrän­ken, damit die­ser nur noch als Amtsblatt und als Werbeblatt funk­tio­nie­ren kann. Das heisst dann eben, dass die Berner Kulturagenda in die­ser Form jetzt nicht mehr mög­lich wäre. Ausser, sie wür­de sich wie­der vom Verlag lösen und für die Beilage im Anzeiger effek­tiv bezah­len.

Beides ist ein Fiasko: Den Anzeiger allei­ne auf den Werbemarkt zu las­sen, wird die Tamedia auf den Plan rufen. Ein sol­cher Konkurrent wür­de da nicht tole­riert. Das hat man mit NEWS und «.ch» bereits gese­hen. Dem Anzeiger wie­der­um fehlt das nöti­ge Kapital für einen Werbekrieg und wür­de unwei­ger­lich den Kürzeren zie­hen.

Als rei­nes Amtsblatt mit PR-Texten wür­de die Attraktivität des Blattes auf den Nullpunkt sin­ken. Zwar wäre der amt­li­che Auftrag gewähr­lei­stet und das Überleben der Zeitung gesi­chert. Diese Variante ist mit Sicherheit die poli­tisch kor­rek­te­re, denn sie respek­tiert den Marktwettbewerb. Aber die­se Variante wäre auch ein gros­ses Problem für die Berner Kulturagenda.

Es lau­fen jetzt die ersten Gespräche und Beratungen. Februar 2010 wird’s rich­ten.