Das Bundesamt für Kultur stellt sich den Herausforderungen des Kulturförderungsgesetzes

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Das vom Parlament Ende 2009 ver­ab­schie­de­te Kulturförderungsgesetz defi­niert die Kulturpolitik des Bundes. Seine Umsetzung bringt neue Aufgaben mit sich, auf die sich das Bundesamt für Kultur durch eine Neupositionierung der Förderungsbereiche vor­be­rei­tet.

Das Kulturförderungsgesetz (KFG) wur­de vom Parlament im Dezember 2009 ver­ab­schie­det. Es legt die Aufgaben des Bundes in Belangen der Kulturpolitik fest. Diesen neu­en Herausforderungen stellt sich das Bundesamt für Kultur (BAK), indem es sei­ne Strukturen über­ar­bei­tet und eini­ge Zuständigkeiten inner­halb der Dienste neu ver­teilt. Damit berei­tet sich das Amt auf das Inkrafttreten des KFG am 1. Januar 2012 vor.

Der Bereich «Museen und Sammlungen» wird defi­ni­tiv von Urs Staub über­nom­men, der die­se Sektion bis anhin ad inte­rim gelei­tet hat. Urs Staub ver­lässt sei­ne jet­zi­ge Funktion als Chef der Sektion «Kulturschaffen».

Die Förderung des «Kulturschaffens», die sich bis­her auf Kunst und Design kon­zen­trier­te, wird sich auf wei­te­re Bereiche wie Literatur, Tanz, Theater und Musik aus­rich­ten. Die Sektion wird auch für die Unterstützung der Berufsverbände und die Zusammenarbeit mit Pro Helvetia zustän­dig sein. Künftig steht sie unter der Leitung von Franziska Burkhardt, der bis­he­ri­gen Chefin der Sektion «Kultur und Gesellschaft».

Die Sektion «Kultur und Gesellschaft» befasst sich neu mit all­ge­mei­nen kul­tu­rel­len Fragen (Statistiken, Evaluationen), Sprachenpolitik und Verständigung, Förderung der Laienkultur und leben­di­ge Traditionen, Zugang zu Musik und Lesen, Unterstützung der Fahrenden, Schweizer Schulen im Ausland und wei­te­re inter­na­tio­na­le Angelegenheiten. Die Sektion wird ad inte­rim bis Ende 2011 von David Vitali gelei­tet. Er ist gegen­wär­tig für die inter­na­tio­na­len Angelegenheiten des Bundesamtes für Kultur zustän­dig.

(Pressetext)

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