Bota­ni­scher Gar­ten Bern

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Regie­rungs­rat unter­stützt Über­gangs­lö­sung für den Betrieb bis Ende 2013
Der Regie­rungs­rat des Kan­tons Bern hat dem Bota­ni­schen Gar­ten Bern für die Jah­re 2010 bis 2013 einen jähr­li­chen Bei­trag von 550’000 Fran­ken zuge­si­chert. Zusam­men mit den Bei­trä­gen von Stadt und Bur­ger­ge­mein­de Bern, der Stif­tung Boga und der Uni­ver­si­tät ist damit der Betrieb des Gar­tens bis auf Wei­te­res für vier Jah­re gesichert.
Im ver­gan­ge­nen Jahr hat­te der Gros­se Rat mit gros­sem Mehr eine Moti­on über­wie­sen, die den Erhalt des Bota­ni­schen Gar­tens Bern (Boga) ver­langt. In einem ers­ten Schritt geneh­mig­te der Regie­rungs­rat im Febru­ar 2009 einen Kre­dit von 950’000 Fran­ken zur Sicher­stel­lung des Betriebs im lau­fen­den Jahr. Die Erzie­hungs­di­rek­ti­on wur­de beauf­tragt, mit der Ein­woh­ner­ge­mein­de Bern, der Bur­ger­ge­mein­de Bern, der Stif­tung Boga und der Uni­ver­si­tät nach einer Lösung vor­erst für die nächs­ten vier Jah­re zu suchen. Die­se Lösung liegt nun vor und der Regie­rungs­rat hat den ent­spre­chen­den Bei­trag des Kan­tons genehmigt.

Der Boga wird wei­ter­hin von der Uni­ver­si­tät Bern geführt. Die Sanie­rung der Schau­häu­ser wird auf einen spä­te­ren Zeit­punkt ver­scho­ben. Der Kan­ton Bern leis­tet bis Ende 2013 einen jähr­li­chen Bei­trag von 550’000 Fran­ken an die Betriebs­kos­ten von rund 1,33 Mil­lio­nen Fran­ken. Die Stif­tung Boga betei­ligt sich mit 300’000 Fran­ken an den jähr­li­chen Kos­ten, Stadt und Bur­ger­ge­mein­de Bern tra­gen je 100’000 Fran­ken dazu bei. Die Auf­wen­dun­gen des Gar­tens für Leh­re und For­schung wer­den im Rah­men des Bud­gets der Uni­ver­si­tät finan­ziert. Zur­zeit sind hier­für pro Jahr 140’000 Fran­ken vor­ge­se­hen. Die noch feh­len­den Mit­tel wird der Boga durch eige­ne Akti­vi­tä­ten über Dritt­mit­tel finan­zie­ren müssen.

Spä­tes­tens im Som­mer 2012 wird die Erzie­hungs­di­rek­ti­on dem Regie­rungs­rat einen Vor­schlag unter­brei­ten, wie der Bota­ni­sche Gar­ten nach Aus­lau­fen die­ser Über­gangs­re­ge­lung wei­ter­ge­führt wer­den kann.

Quel­le: Medi­en­stel­le Kan­ton Bern



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