Seit Anfang Oktober ist die Berner Kulturagenda nicht mehr Verlegerin Ihrer eigenen Zeitung und kreiert keine Beilage mehr für den Amtsanzeiger der Stadt und Region Bern. Dies tut neu der Amtsanzeiger selber und tritt nun öffentlich als Verlegerin der Berner Kulturagenda auf. Das ist eine heikle Sache, denn bisher war es dem Amtsblatt untersagt, redaktionellen Inhalt anzubieten. Man hat aber hinter den Amtstüren bereits vorgegriffen und die Änderungen vorgezogen – das Gesetzt kommt allerdings erst 2010. Die Gesetzesänderung war bereits im Vorfeld eine abgesprochene Sache – bis dieses ausgearbeitet war, hat es einfach etwas länger gedauert. Erst jetzt wird für die Januarsession der neue Gesetzesentwurf offen diskutiert.
Der Amtsanzeiger hat keinen einfachen Stand. Doch die Art und Weise, wie sein Platz und Funktion weiterhin gerechtfertigt werden soll, ist etwas marktfremd. Mit öffentlichem Geld und der öffentlichen Funktion werden Bedingungen durchgeboxt, die an dem «realen Leben» ziemlich fremd sind und den privaten Wettbewerb stören. Sie Espace Medien AG, oder jetzt Tamedia, ist direkte Konkurrentin und versucht jeweils Terrain zurückzuerobern. So zum Beispiel die Zwangs-Verordnung, dass der Anzeiger in alle Briefkästen und Postfächer muss – ob das nun gewünscht wird oder nicht – eine unfaire Situation. Denn der Amtsanzeiger lebt nicht von der Leserschaft der Amtsanzeigen, sondern vom Werbemarkt, den Stellen- und Wohnungsinseraten. Früher konnte mit einem Kleber davon abgewendet werden – dieser wird nach 14 Jahren normalzustand ignoriert. (vl)
(Pressetext vom Kanton Bern) Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Teilrevision des Gemeindegesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Vorlage regelt das Anzeigerwesen neu. Die kantonalen Vorgaben werden gelockert und reduziert. Amtliche Publikationen von kantonalen Stellen sollen aber weiterhin gratis bleiben. Daneben werden mit der Teilrevision des Gemeindegesetzes auch die Bestimmungen zu den Regionalkonferenzen, zur Finanzaufsicht über die Gemeinden und zur vermögensrechtlichen und disziplinarischen Verantwortlichkeit in den Gemeinden angepasst. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Januarsession 2010 beraten.
Zur Änderung des Gemeindegesetzes fand vom 6. März bis am 6. Juni 2009 eine breite Vernehmlassung statt. Die Vorlage bringt Präzisierungen bei den Bestimmungen über die Regionalkonferenzen, eine teilweise Neuregelung der kantonalen Finanzaufsicht über die Gemeinden und Anpassungen bei den Bestimmungen über die vermögensrechtliche und disziplinarische Verantwortlichkeit in den Gemeinden. Kernpunkt der Teilrevision ist jedoch die Neuregelung des bernischen Anzeigerwesens. Ziel ist es, die bisherigen dichten kantonalen Vorgaben zu lockern und auf die Bestimmungen zu reduzieren, welche für eine ordnungsgemässe Publikation von amtlichen Bekanntmachungen nötig sind.
Die amtlichen Anzeiger sind die amtlichen Publikationsorgane der Gemeinden. Entsprechend dem Grundsatz, wonach das kantonale Recht den Gemeinden einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu gewähren hat, sollen die bestehenden formalen und inhaltlichen Vorgaben des Kantons im Anzeigerwesen weitestgehend aufgehoben werden. Dies gilt insbesondere für das bisherige Verbot von redaktionellen Beiträgen im nichtamtlichen Teil der Anzeiger.
In der Vernehmlassung, an der sich insgesamt 60 Absenderinnen und Absender beteiligten, wurde die Vorlage insgesamt positiv aufgenommen. Kontrovers beurteilt wurde jedoch die Frage, ob amtliche Publikationen von kantonalen Stellen in den amtlichen Anzeigern der Gemeinden gratis bleiben oder neu kostenpflichtig werden sollen. Zu dieser Frage wurden in der Vernehmlassung zwei entsprechende Varianten zur Diskussion gestellt.
Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, dass kantonale Publikationen weiterhin gratis bleiben sollen. Zwar befürwortete in der Vernehmlassung eine Mehrheit die kostenpflichtige Variante. Die Tatsache, dass kantonale Veröffentlichungen und Stelleninserate wesentlich zur Attraktivität und Popularität der amtlichen Anzeiger beitragen, rechtfertigt es aber aus Sicht des Regierungsrats, an der bisherigen, bewährten Regelung festzuhalten. Zudem würde die kostenpflichtige Variante dem Kanton Bern einen finanziellen Mehraufwand bringen. Der Regierungsrat ist überzeugt, eine für alle Seiten akzeptable Regelung getroffen zu haben. Sie berücksichtigt die schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen, ohne die sinnvolle Deregulierung im Anzeigerwesen preiszugeben. Der Regierungsrat hat den Verband bernischer Gemeinden und den kantonalen Anzeigerverband unmittelbar nach der Verabschiedung der Vorlage über seinen Variantenentscheid informiert. Die Beratung des Gemeindegesetzes im Grossen Rat ist für die Januarsession 2010 vorgesehen