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Berner Amtsanzeiger wird gesetz­lich neu ver­an­kert

Seit Anfang Oktober ist die Berner Kulturagenda nicht mehr Verlegerin Ihrer eige­nen Zeitung und kre­iert kei­ne Beilage mehr für den Amtsanzeiger der Stadt und Region Bern. Dies tut neu der Amtsanzeiger sel­ber und tritt nun öffent­lich als Verlegerin der Berner Kulturagenda auf. Das ist eine heik­le Sache, denn bis­her war es dem Amtsblatt unter­sagt, redak­tio­nel­len Inhalt anzu­bie­ten. Man hat aber hin­ter den Amtstüren bereits vor­ge­grif­fen und die Änderungen vor­ge­zo­gen – das Gesetzt kommt aller­dings erst 2010. Die Gesetzesänderung war bereits im Vorfeld eine abge­spro­che­ne Sache – bis die­ses aus­ge­ar­bei­tet war, hat es ein­fach etwas län­ger gedau­ert. Erst jetzt wird für die Januarsession der neue Gesetzesentwurf offen dis­ku­tiert.

Der Amtsanzeiger hat kei­nen ein­fa­chen Stand. Doch die Art und Weise, wie sein Platz und Funktion wei­ter­hin gerecht­fer­tigt wer­den soll, ist etwas markt­fremd. Mit öffent­li­chem Geld und der öffent­li­chen Funktion wer­den Bedingungen durch­ge­boxt, die an dem «rea­len Leben» ziem­lich fremd sind und den pri­va­ten Wettbewerb stö­ren. Sie Espace Medien AG, oder jetzt Tamedia, ist direk­te Konkurrentin und ver­sucht jeweils Terrain zurück­zu­er­obern. So zum Beispiel die Zwangs-Verordnung, dass der Anzeiger in alle Briefkästen und Postfächer muss – ob das nun gewünscht wird oder nicht – eine unfai­re Situation. Denn der Amtsanzeiger lebt nicht von der Leserschaft der Amtsanzeigen, son­dern vom Werbemarkt, den Stellen- und Wohnungsinseraten. Früher konn­te mit einem Kleber davon abge­wen­det wer­den – die­ser wird nach 14 Jahren nor­mal­zu­stand igno­riert. (vl)

(Pressetext vom Kanton Bern) Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Teilrevision des Gemeindegesetzes zuhan­den des Grossen Rates ver­ab­schie­det. Die Vorlage regelt das Anzeigerwesen neu. Die kan­to­na­len Vorgaben wer­den gelockert und redu­ziert. Amtliche Publikationen von kan­to­na­len Stellen sol­len aber wei­ter­hin gra­tis blei­ben. Daneben wer­den mit der Teilrevision des Gemeindegesetzes auch die Bestimmungen zu den Regionalkonferenzen, zur Finanzaufsicht über die Gemeinden und zur ver­mö­gens­recht­li­chen und dis­zi­pli­na­ri­schen Verantwortlichkeit in den Gemeinden ange­passt. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Januarsession 2010 bera­ten.

Zur Änderung des Gemeindegesetzes fand vom 6. März bis am 6. Juni 2009 eine brei­te Vernehmlassung statt. Die Vorlage bringt Präzisierungen bei den Bestimmungen über die Regionalkonferenzen, eine teil­wei­se Neuregelung der kan­to­na­len Finanzaufsicht über die Gemeinden und Anpassungen bei den Bestimmungen über die ver­mö­gens­recht­li­che und dis­zi­pli­na­ri­sche Verantwortlichkeit in den Gemeinden. Kernpunkt der Teilrevision ist jedoch die Neuregelung des ber­ni­schen Anzeigerwesens. Ziel ist es, die bis­he­ri­gen dich­ten kan­to­na­len Vorgaben zu lockern und auf die Bestimmungen zu redu­zie­ren, wel­che für eine ord­nungs­ge­mäs­se Publikation von amt­li­chen Bekanntmachungen nötig sind.

Die amt­li­chen Anzeiger sind die amt­li­chen Publikationsorgane der Gemeinden. Entsprechend dem Grundsatz, wonach das kan­to­na­le Recht den Gemeinden einen mög­lichst wei­ten Handlungsspielraum zu gewäh­ren hat, sol­len die bestehen­den for­ma­len und inhalt­li­chen Vorgaben des Kantons im Anzeigerwesen wei­test­ge­hend auf­ge­ho­ben wer­den. Dies gilt ins­be­son­de­re für das bis­he­ri­ge Verbot von redak­tio­nel­len Beiträgen im nicht­amt­li­chen Teil der Anzeiger.

In der Vernehmlassung, an der sich ins­ge­samt 60 Absenderinnen und Absender betei­lig­ten, wur­de die Vorlage ins­ge­samt posi­tiv auf­ge­nom­men. Kontrovers beur­teilt wur­de jedoch die Frage, ob amt­li­che Publikationen von kan­to­na­len Stellen in den amt­li­chen Anzeigern der Gemeinden gra­tis blei­ben oder neu kosten­pflich­tig wer­den sol­len. Zu die­ser Frage wur­den in der Vernehmlassung zwei ent­spre­chen­de Varianten zur Diskussion gestellt.

Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, dass kan­to­na­le Publikationen wei­ter­hin gra­tis blei­ben sol­len. Zwar befür­wor­te­te in der Vernehmlassung eine Mehrheit die kosten­pflich­ti­ge Variante. Die Tatsache, dass kan­to­na­le Veröffentlichungen und Stelleninserate wesent­lich zur Attraktivität und Popularität der amt­li­chen Anzeiger bei­tra­gen, recht­fer­tigt es aber aus Sicht des Regierungsrats, an der bis­he­ri­gen, bewähr­ten Regelung fest­zu­hal­ten. Zudem wür­de die kosten­pflich­ti­ge Variante dem Kanton Bern einen finan­zi­el­len Mehraufwand brin­gen. Der Regierungsrat ist über­zeugt, eine für alle Seiten akzep­ta­ble Regelung getrof­fen zu haben. Sie berück­sich­tigt die schwie­ri­gen finanz­po­li­ti­schen Rahmenbedingungen, ohne die sinn­vol­le Deregulierung im Anzeigerwesen preis­zu­ge­ben. Der Regierungsrat hat den Verband ber­ni­scher Gemeinden und den kan­to­na­len Anzeigerverband unmit­tel­bar nach der Verabschiedung der Vorlage über sei­nen Variantenentscheid infor­miert. Die Beratung des Gemeindegesetzes im Grossen Rat ist für die Januarsession 2010 vor­ge­se­hen