«Kin­dern zuhören!»

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(Medi­en­mit­tei­lung Kom­mis­si­on des EDI – Bern, 17.11.2011) Kin­der sol­len mit­re­den kön­nen, wenn es um ihr Leben geht. Dafür müs­sen die Erwach­se­nen den Kin­dern zuhö­ren, ihre Aus­sa­gen ernst neh­men und in Ent­schei­dun­gen berück­sich­ti­gen. Kein Kin­der­spiel. Im Gegen­teil. Der heu­te ver­öf­fent­lich­te Bericht der Eid­ge­nös­si­schen Kom­mis­si­on für Kin­der- und Jugend­fra­gen zeigt klar: Das Recht auf Mei­nungs­äus­se­rung und Anhö­rung (Arti­kel 12 KRK) wird in der Pra­xis nur man­gel­haft ange­wandt. Chris­ti­na Weber Khan, Lei­te­rin der Arbeits­grup­pe „Kin­der­rech­te“ der EKKJ, zieht des­halb fol­gen­des Fazit: „Dran­blei­ben, damit den Kin­dern wirk­lich zuge­hört wird“!

Mei­nungs­äus­se­rung und Anhö­rung – ein Grund­recht jedes Individuums 
Die EKKJ befasst sich mit dem Recht des Kin­des auf Mei­nungs­äus­se­rung und Anhö­rung (Arti­kel 12), einem der Grund­pfei­ler der Kon­ven­ti­on für die Rech­te des Kin­des (KRK). Kom­mu­ni­ka­ti­on ist fast so wich­tig wie das täg­li­che Brot, denn Spra­che und Gehör sind wesent­li­che Bestand­tei­le unse­rer Per­sön­lich­keit. Daher ist Par­ti­zi­pa­ti­on auch ein soge­nann­tes Per­sön­lich­keits­recht und steht jedem Indi­vi­du­um, und somit auch Kin­dern und Jugend­li­chen zu. „Seit 200 Jah­ren, seit der Fran­zö­si­schen Revo­lu­ti­on, hat in der west­li­chen Welt jeder männ­li­che Erwach­se­ne – und zum Glück inzwi­schen auch jede Frau – den Anspruch auf recht­li­ches Gehör. Nun ist es höchs­te Zeit, dass die­ses fun­da­men­ta­le Recht des Indi­vi­du­ums auch für jedes Kind eine Selbst­ver­ständ­lich­keit wird“, so Pierre Mau­det, Prä­si­dent der EKKJ. An der Bie­ler Tagung 2010 hat sich die EKKJ zusam­men mit 180 Teil­neh­men­den die­ser Fra­ge aus den ver­schie­dens­ten Blick­win­keln genä­hert. Vor­lie­gen­de Publi­ka­ti­on „Kin­dern zuhö­ren“ baut auf den Resul­ta­ten die­ser Fach­ta­gung auf. Nebst Exper­ten­bei­trä­gen aus den Berei­chen Recht, Psy­cho­lo­gie und Poli­tik, wer­den die Ergeb­nis­se der Grup­pen­dis­kus­sio­nen, die Kern­for­de­run­gen der EKKJ sowie die Mei­nun­gen zum The­ma von Kin­dern und Jugend­li­chen vorgestellt.

Arti­kel 12 : Adäqua­te Betei­li­gung stärkt Kin­der und för­dert die Bewäl­ti­gung schwie­ri­ger Lebenslagen
Arti­kel 12 KRK kommt dann zum Tra­gen, wenn eine schwie­ri­ge Situa­ti­on besteht: Schei­dung, Kin­des­schutz oder ande­re recht­li­che Ver­fah­ren. Eine gute Umset­zung die­ses Rechts führt dazu, dass die betrof­fe­nen Kin­der die pro­ble­ma­ti­sche Lage bes­ser bewäl­ti­gen kön­nen. Gera­de für Kin­der und Jugend­li­che sind die Erfah­rung und das Erler­nen eines „gesun­den“ Umgangs mit Kon­flikt- und Kri­sen­si­tua­tio­nen beson­ders wich­tig. Aus der Psy­cho­lo­gie wis­sen wir, dass eine sinn­vol­le, alters­ge­rech­te – also adäqua­te Betei­li­gung Kin­der grund­sätz­lich stärkt. Sie füh­len sich nicht ein­fach „aus­ge­lie­fert“, son­dern erle­ben sich als selbst­wirk­sam und kön­nen dadurch unter die­sen Umstän­den sogar an die­ser Erfah­run­gen wachsen.

Kern­for­de­run­gen der EKKJ
Für eine nach­hal­ti­ge Umset­zung von Arti­kel 12 KRK braucht es sowohl Ver­bes­se­run­gen der bestehen­den Struk­tu­ren (gesetz­lich, insti­tu­tio­nell) wie auch kul­tu­rel­le Ver­än­de­run­gen bei allen Insti­tu­tio­nen, in der Poli­tik und bei den Fach­leu­ten, die mit Kin­dern zu tun haben. Dazu hat die Kom­mis­si­on sie­ben Kern­for­de­run­gen for­mu­liert. Drei davon sol­len hier mit je einem Bei­spiel erwähnt wer­den. Par­ti­zi­pa­ti­ve Pro­jek­te för­dern: Kin­der und Jugend­li­che sol­len bei Fra­gen, wel­che ihre nähe­re Umwelt betref­fen (z.B. Quar­tier- oder Stadt­ent­wick­lung, Schu­le, Frei­zeit­räu­me etc.) sys­te­ma­tisch mit­ein­be­zo­gen wer­den. Infor­ma­ti­on über Betei­li­gung und das Recht auf Gehör: Kin­der und Jugend­li­che selbst, und alle Instan­zen und Per­so­nen (Poli­tik, Insti­tu­tio­nen, Fach­leu­te, Eltern, Behör­den etc.), die mit ihnen zu tun haben, müs­sen für einen respekt­vol­len Umgang mit Arti­kel 12 KRK sen­si­bi­li­siert wer­den. Ver­bes­se­rung bei der Betei­li­gung in Ver­fah­ren: Es braucht defi­nier­te Stan­dards und Vor­ge­hens­ab­läu­fe für die Vor­be­rei­tung und die Durch­füh­rung des gesam­ten Verfahrens.

Fazit
„Je stär­ker und direk­ter das Leben eines Kin­des betrof­fen ist, des­to nöti­ger ist es, dass sich das Kind äus­sern kann und sei­ne Mei­nung bei Ent­schei­dun­gen berück­sich­tigt wird“, so Chris­ti­na Weber Khan. Und in die­sem Sin­ne plä­diert sie für eine „Kul­tur der Betei­li­gung“, in der sich jung und alt, Frau und Mann, mit­ein­an­der für eine soli­da­ri­sche Gesell­schaft enga­gie­ren. Und um bei der Phi­lo­so­phie zu blei­ben zum Schluss noch ein Zitat von Karl Jas­pers: „Dass wir mit­ein­an­der reden kön­nen, macht uns zu Men­schen“. Wir ergän­zen: Wenn wir mit Kin­dern reden und ihnen zuhö­ren kön­nen, wer­den wir zu mensch­li­che­ren Erwachsenen.



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