Amts­ver­trau­en

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Von Lukas Vogel­sang-Stel­len sie sich vor, sie kom­men an einen SBB-Schal­ter und möch­ten ein Ticket von A nach B kau­fen. Bevor sie ihren Ziel­ort sagen kön­nen, gibt ihnen der freund­li­che Mann am Schal­ter erst ein 200-sei­ti­ges Hand­buch für Android-Smart­phones. Dann meint er, dass sie natür­lich auch noch ein sol­ches Gerät kau­fen müss­ten, um dann auch noch die App run­ter­zu­la­den aus dem Goog­le-Shop. Nicht zu ver­ges­sen sei, dass man noch eine Kre­dit­kar­te bean­tra­gen müs­se, bei einer Bank nach Wahl; ich sol­le doch ein Bera­tungs­bü­ro anfra­gen, wenn ich noch kei­ne Kar­te hät­te. Danach soll­te dem Ticket­kauf nichts mehr im Wege ste­hen – in unge­fähr zwei bis drei Wochen hät­te ich das Ticket.

Zuge­ge­ben: Wir schmun­zeln dar­über, doch so weit ent­fernt sind wir von die­sem Sze­na­rio nicht mehr. Wer eine Fra­ge hat stellt sie in der Such­ma­schi­ne Goog­le und erhält ein paar Mil­lio­nen Ant­wor­ten. Wenn man sich das über­legt, wird man dar­in kaum einen über­ra­gen­den Vor­teil oder eine effi­zi­en­te Hand­ha­bung fin­den – zumin­dest nicht, wenn man auf der Sei­te der Fra­gen­den, der Kun­dIn­nen steht.

Mei­ne Geschich­te aber hat sich an einem ande­ren Ort zuge­tra­gen – und ist noch viel kom­ple­xer und absur­der – und ja, ist kom­pli­ziert. Alles begann damit, dass ich eine Bro­schü­re über unse­re «Kul­tur­In­fo­Screens» schrei­ben woll­te. Das inter­es­san­tes­te Teil an die­sen Screens ist der Moni­tor, wel­cher zwi­schen 19 und ca. 32 Zoll gross ist, je nach Bedürf­nis. Das ent­spricht im Nor­mal­fall also einem Bild­schirm, wie wir ihn im Büro oder als Fern­se­her zu Hau­se vor­fin­den. Ein poten­ti­el­ler Kun­de frag­te mich, ob man die­se «Kul­tur­In­fo­Screens» auch in ein Schau­fens­ter stel­len darf. Ich mein­te naiv, ich klä­re das ab.

Es war und ist mir bewusst, dass man eine UNESCO-Welt­erbe­stadt nicht zu einem Klein-Tokyo mutie­ren sehen will, und es schwan­te mir, dass es eine Bewil­li­gung brau­chen könn­te. Ent­spre­chend tele­fo­nier­te ich der Gewer­be­po­li­zei, denn das war aus mei­ner Sicht die Anlauf­stel­le. Die­se ver­mit­tel­te mich dem Tief­bau­amt, und von da gelangte

ich zum Bau­in­spek­to­rat, nach­dem man erst intern nach­fra­gen muss­te, wer denn wirk­lich dafür zustän­dig sei. Wohl­ver­stan­den: Die Anfra­ge erfolg­te in den Som­mer­fe­ri­en, einer ruhi­gen Zeit in der Bun­des­haupt­stadt Bern.

Der Stell­ver­tre­ten­de Bereichs­lei­ter Bau­be­wil­li­gungs­ver­fah­ren, Micha­el Jer­mi­ni, schrieb auf mei­ne Anfra­ge, was ich denn für mein Pro­jekt brau­che, folgendes:

Sehr geehr­ter Herr Vogelsang

Bau­be­wil­li­gungs­frei in die­sem Zusam­men­hang sind ledig­lich die im Schau­fens­ter eines Ladens befind­li­che Aus­la­ge, Beschrif­tung und Anprei­sung von Waren und Dienst­leis­tun­gen, wel­che dort auch gekauft oder bezo­gen wer­den kön­nen (Art. 6a Abs. d BewD; https://www.belex.sites.be.ch/ frontend/versions/569).

Bau­be­wil­li­gungs­pflich­tig sind leuch­ten­de Wer­be-Moni­to­re/ Bild­schir­me auch auf­grund der Licht­emis­sio­nen, wel­che einer­seits im Rah­men des Umwelt­schutz­ge­set­zes stö­rend oder läs­tig wir­ken kön­nen und ande­rer­seits Aus­wir­kun­gen auf die Ver­kehrs­si­cher­heit in der Nacht nicht aus­zu­schlies­sen sind.

Fremd­re­kla­men sind eben­falls immer bau­be­wil­li­gungs­pflich­tig, wenn auch in ihrem Fall nicht dau­ernd angezeigt.

Fremd­re­kla­men sind nach dem Rekla­me­re­gle­ment der Stadt Bern (RR) nicht über­all bewilligungsfähig.

Das Bau­ge­such rich­tet sich nach Art. 10 ff. BewD und den erfor­der­li­chen For­mu­la­ren (http://www.jgk.be.ch/jgk/de/ index/baubewilligungen/baubewilligungen/baugesuchsformulare/formularbaugesuchsteller.html).

Ich gebe es zu: Eine sol­che Ant­wort nervt, denn sie sagt nichts aus und ver­weist nur auf Mate­ri­al, wel­ches ich jetzt stu­die­ren müss­te. Kon­kret heisst das hier: min­des­tens 41 Regle­ments-Sei­ten lesen und 33 For­mu­la­re durch­käm­men. Wel­ches denn jetzt für mich wich­tig wäre, hät­te mir gereicht. In den Regle­men­ten suche ich nach dem Begriff «Schau­fens­ter» und lese da im «Dekret über das Bau­be­wil­li­gungs­ver­fah­ren (Bau­be­wil­li­gungs­de­kret, BewD) vom 22.03.1994 (Stand 01.01.2012)»:

Art. 6a 3. Strassenreklamen:

Kei­ner Bau­be­wil­li­gung bedür­fen unter Vor­be­halt von Arti­kel 7

[…]
d Rekla­men in Schau­fens­tern und Schaukästen.

Und Arti­kel 7 mein dazu:

Ein­schrän­kung der Baubewilligungsfreiheit:

Liegt ein Bau­vor­ha­ben nach Arti­kel 6 oder 6a aus­ser­halb der Bau­zo­ne und ist es geeig­net, die Nut­zungs­ord­nung zu beein­flus­sen, indem es zum Bei­spiel den Raum äus­ser­lich erheb­lich ver­än­dert, die Erschlies­sung belas­tet oder die Umwelt beein­träch­tigt, ist es 

  • Betrifft ein Bau­vor­ha­ben nach Arti­kel 6 und 6a den geschütz­ten Ufer­be­reich, den Wald, ein Natur­schutz- oder Orts­bild­schutz­ge­biet, ein Natur­schutz­ob­jekt, ein Bau­denk­mal oder des­sen Umge­bung und ist das ent­spre­chen­de Schutz­in­ter­es­se betrof­fen, ist es baubewilligungspflichtig.
  • Anla­gen zur Gewin­nung erneu­er­ba­rer Ener­gie nach Arti­kel 6 Absatz 1 Buch­sta­be f an schüt­zens­wer­ten und an erhal­tens­wer­ten Bau­denk­mä­lern nach Arti­kel 10c Absatz 1 des Bau­ge­set­zes erfor­dern eine 

Da steht nichts über Moni­to­re oder über Licht­stär­ke. Mit «Umwelt beein­träch­ti­gen» könn­te die allei­ni­ge Exis­tenz gemeint sein. Mit die­sen Infor­ma­tio­nen kann ich nun wirk­lich nichts anfan­gen. Ich weiss auch nicht, was ich for­mal ein­rei­chen müss­te, habe kei­ne Ahnung, wie lan­ge das Pro­ze­de­re dau­ert, noch weiss ich, wo ich Infor­ma­tio­nen für das Selbst­stu­di­um erhal­te, wel­ches allem Anschein nach nötig sein wird, und was das alles kos­tet. Ich fra­ge also kon­kre­ter nach und erhal­te fol­gen­de Ant­wort (die­se e‑Mails sind 1:1 übernommen!):

Sehr geehr­ter Herr Vogelsang

Ihr Bau­vor­ha­ben erfor­dert eine Bau­be­wil­li­gung.
Ein­zu­rei­chen sind in vier­fa­cher Anzahl: For­mu­lar 1.0 Bau­ge­such, Formular

6.0 Rekla­men, amt­lich beglau­big­ter Situa­ti­ons­plan des Ver­mes­sungs­amts der Stadt Bern mit mar­kier­tem und beschrif­te­tem Stand­ort inkl. Beiblätter

«Pla­nungs­recht­li­che Anga­ben» und Eigen­tü­mer­lis­te, einem Pro­jekt­plan (Fas­sa­den­plan oder Foto­mon­ta­ge) sowie wei­te­ren hilf­rei­chen Unter­la­gen wie tech­ni­scher Beschrieb, Inhalt der Anzei­gen usw.

Die Bewil­li­gungs­fä­hig­keit wird im Bau­be­wil­li­gungs­ver­fah­ren festgestellt.

Das Bau­be­wil­li­gungs­ver­fah­ren dauert

2.5 bis 4 Mona­te, bei Ein­spra­chen und Ein­wen­dun­gen länger.

Die Bau­be­wil­li­gung kos­tet eine Grund­ge­bühr, je nach Grös­se (Flä­che) und mit Beleuch­tungs­zu­schlag plus all­fäl­li­ge aus­ser­or­dent­li­che Auf­wen­dun­gen, Publi­ka­ti­on im Anzei­ger, evtl. gebüh­ren­pflich­ti­ge Stel­lung­nah­men von Behörden.

Ich betrach­te Ihre Fra­gen als abschlies­send beantwortet.

Echt jetzt? Der letz­te Satz hat es in sich und ist mit viel Lie­be geschrie­ben wor­den. Man spürt den Wil­len, in bera­ten­der Funk­ti­on dem Fra­gen­den zu die­nen. Ich weiss nach die­ser Anfra­ge weni­ger als zuvor, und es liegt in der Luft: Wie hoch wäre eigent­lich die Bus­se, wenn ich es ein­fach machen wür­de? Die Chan­ce, dass jemand bei die­sem Pro­jekt Ein­spra­che erhebt, wäre fast gleich Null. Aber ich will eine Anlei­tung schrei­ben, und ich gebe zu: Ich war stink­sauer und beschwer­te mich gleich beim Chef, dem Stadt­bau­in­spek­tor, Mar­tin Bau­mann. Es ist sein Amt und er trägt die Ver­ant­wor­tung für den Umgang mit genau sol­chen Anfragen.

Mei­ne e‑Mail wur­de erhört. Kurz nach sei­nen Feri­en rief mich der Bau­in­spek­tor an, obwohl ich aus­drück­lich geschrie­ben hat­te, dass ich nur eine schrift­li­che Ant­wort akzep­tie­ren kön­ne. War­um? Weil ich bereits ange­kün­digt hat­te, dass ich dar­über schrei­ben wür­de, und ein Tele­fon­ge­spräch ohne Zeu­gen oder hand­fes­te Bele­ge nie­man­dem etwas brin­ge. Er hat sich sehr für den «im Auf­bau befin­den­den» Mit­ar­bei­ter ins Zeug gelegt – und vie­le Ver­spre­chun­gen gemacht. Wenn man die­sen glau­ben will, so hät­te, wäh­rend dem die­ses Maga­zin gedruckt wur­de, ein Gespräch mit dem Regie­rungs­statt­hal­ter Chris­toph Lerch statt­fin­den müs­sen, mit dem The­ma: Ob man die­ses Ver­fah­ren ver­ein­fa­chen könn­te. Man staunt – aber ich habe das Gefühl, dass mei­ne Fra­gen doch noch ernst genom­men wer­den und ich etwas bewe­gen kann.

Ich suche natür­lich wei­ter nach Ant­wor­ten, denn mei­ne Arbeit, eine Bro­schü­re zu schrei­ben, ist ja auch ohne Bau­ge­such mög­lich. Wie ich in der Zwi­schen­zeit her­aus­ge­fun­den habe, wür­de nach der Vor­stel­lung des Bau­in­spek­tors das gesam­te Pro­ze­de­re, einen ein­fa­chen mobi­len Moni­tor in ein Schau­fens­ter zu stel­len, auf lega­lem Weg ca. 4–5 Mona­te in Anspruch neh­men, und so auch unge­fähr 4 bis 5’000 Fran­ken kos­ten. Schon nur das Ver­mes­sungs­amt, wel­ches die Fas­sa­de ver­mes­sen müss­te – war­um auch immer? – kos­tet min­des­tens 1’000 Fran­ken. Dann käme noch eini­ges an Auf­wand hin­zu. Et was irri­tiert war ich, als auf die Fra­ge, wie weit ein Moni­tor vom Schau­fens­ter weg ste­hen müs­se, um nicht mehr als «im Schau­fens­ter» zu gel­ten, kei­ne brauch­ba­re Ant­wort erhielt. Nicht mal die Defi­ni­ti­on «Schau­fens­ter» konn­te man mir in Bern in ein­fa­chen Wor­ten erläu­tern. Bei­de Male hiess es: Das ist immer indi­vi­du­ell. Zwi­schen­fa­zit: In Bern gibt es für alles ein For­mu­lar, aber es gibt kei­ne Basis-Defi­ni­tio­nen. Alles wird wie «als ers­tes Mal» behandelt.

«Chönt ja jedä choo.»

Ganz anders sieht es in Zürich aus, wie ich per Tele­fon inner­halb von 10 Minu­ten erfreut fest­stell­te: Hier gibt es eine kon­kre­te Mit­ar­bei­te­rin, die sich bes­tens in die­ser Sache aus­kennt. Auf der Web­site der Stadt Zürich sind die ent­spre­chen­den Doku­men­ta­tio­nen und die Anlauf­stel­le klar ersicht­lich. Bevor ich mein Pro­jekt im Detail erklä­ren muss­te, frag­te mich die sehr kom­pe­tent wir­ken­de Mit­ar­bei­te­rin, wel­che Grös­se der Moni­tor hät­te – denn bis 46 Zoll müss­te kein Bau­ge­such ein­ge­reicht wer­den. Das Schau­fens­ter müss­te zu 2/3 frei blei­ben – damit es pro­blem­los ohne Bewil­li­gung gehe. Ein Moni­tor soll­te 30 cm vom Glas ent­fernt ste­hen. Und im ers­ten Stock gäbe es eigent­lich kei­ne Schau­fens­ter – sie konn­te alles klar und ein­fach defi­nie­ren. Da unse­re Rekla­me haupt­säch­lich aus den Kul­tur­in­sti­tu­tio­nen der Stadt bestehe, oder den Kul­tur-Spon­so­rIn­nen, wäre das kein Pro­blem. An die­ser Stel­le ein gros­ses Lob an Zürich.

In Zürich kön­nen wir die «Kul­tur­In­fo­Screens» beden­ken­los in ein Schau­fens­ter stel­len. In Bern will man erst alle erdenk­li­chen Daten regle­men­ta­risch erfasst haben, um erst dann in einem indi­vi­du­el­len Pro­zess die Situa­ti­on abzu­klä­ren und fest­zu­stel­len, dass eigent­lich kein Pro­blem vor­han­den wäre. Das ist Unsinn – und das kan­to­na­le Regle­ment wie auch das Bun­des­recht geben klar vor (Bau­be­wil­li­gungs­freie Rekla­men): «Nicht bau­be­wil­li­gungs­pflich­tig sind Klein­vor­ha­ben, die nur ein gerin­ges Aus­mass haben und weder öffent­li­che noch nach­bar­li­che Inter­es­sen tan­gie­ren.» Ein Moni­tor von 24 Zoll Grös­se ist – man ent­schul­di­ge mei­ne vor­ei­li­ge Schluss­fol­ge­rung im Jahr 2016, wo jeder ein Smart­phone und Tablet her­um­trägt – ganz ein­deu­tig ein «Klein­vor­ha­ben». Selbst Stadt­prä­si­dent-Wahl­kan­di­dat Alec von Graf­fen­ried mein­te auf Face­book zu die­sem The­ma: «Rechts­staat ist in Ord­nung, Augen­mass und gesun­der Men­schen­ver­stand aber auch. Wich­tig auf jeder Bau­ver­wal­tung ist, dass Prio­ri­tä­ten gesetzt wer­den und die Detail­ver­ses­sen­heit über­wun­den wird. Bei Detail­ver­liebt­heit droht sofort Arbeits­über­las­tung, und dann geht gar nichts mehr.» Ich ver­mer­ke in mei­nem Log­buch für amt­li­che Unan­nehm­lich­kei­ten: Nur schon die Anfra­ge hat 1.5 Wochen gedau­ert, mich und 2 wei­te­re Per­so­nen ins­ge­samt min­des­tens 3 Stun­den beschäf­tigt mit dem Resul­tat, dass wir noch nicht wei­ter sind, kein For­mu­lar aus­ge­füllt ist, kei­ne ver­bind­li­chen Aus­sa­gen gemacht wor­den sind. Ich ler­ne Bern von einer ganz neu­en Sei­te kennen.

Genau. Doch jetzt kommt bereits der ers­te Nach­hall die­ser Geschich­te: Das Bau­in­spek­to­rat ist aus­ge­rech­net der Prä­si­di­al­di­rek­ti­on unter­stellt. Die­se hat, aus­ge­löst auf­grund der Ber­ner Kul­tur­kon­fe­renz, deren Mit­be­grün­der ich bin, eine Kul­tur­stra­te­gie in Arbeit (sie­he ensuite August 2106, Nr. 164), wel­che die Zusam­men­ar­beit unter den ver­schie­de­nen Ämtern för­dern will. Doch aus­ge­rech­net das Bau­in­spek­to­rat aus den eige­nen Rei­hen wur­de in die­sem Pro­zess nicht hin­zu­ge­zo­gen. Davon wuss­te der Bau­in­spek­tor nichts. Aus­ge­rech­net! Dabei braucht es fast für jedes Schild, wel­ches eine Kul­tur­in­sti­tu­ti­on vor die Türe stel­len will, eigent­lich eine Bewil­li­gung durch das Bau­in­spek­to­rat. Es ist offen­sicht­lich, dass hier, in den eige­nen Rei­hen, Dia­log von Nöten ist.

Die­se Geschich­te wird sicher noch eine Wei­le bro­deln. Wir wer­den sie ver­fol­gen und dar­über berich­ten wenn wir wei­te­re Infor­ma­tio­nen haben.



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